Quelle: TVO
Wenn das Gerichtsurteil steht und ein Mensch in eine Strafanstalt eingewiesen wird, wird es meistens ruhig. Doch was passiert danach, bis diese Person in die Gesellschaft zurückkehrt? Straffällig gewordene Menschen sollen besser auf die Zeit nach dem Vollzug vorbereitet und besser in die Gesellschaft reintegriert werden, findet das St.Galler Amt für Justizvollzug.
Um diese Ziele effizienter zu erreichen, stellte das Amt am Montag in Salez einige Neuerungen vor. Besonders das Angebot rund um die Familie wurde ausgebaut.
Ein Stück Normalität
In allen Einrichtungen des Strafvollzugs im Kanton St.Gallen gibt es neu besondere Räume für Kontakte mit der Familie. Ausserdem wurden die Besuchszeiten ausgeweitet, wie es an dem Informationsanlass hiess.
Die inhaftierten Väter sollen so ein Stück Normalität und Familienleben im Gefängnis-Alltag erleben können. Einst als Vater-Kind-Pilotprojekt eingeführt, ist es jetzt ein festes Angebot im Kanton St.Gallen.
Weiteres Pilotprojekt startet
Bei einem neuen Pilotprojekt arbeiten die Justizvollzugs-Behörden mit der Beratungsstelle für Familien zusammen. Die Beratungsstelle nimmt gleich nach der Inhaftierung eines Familienmitglieds Kontakt zu den Angehörigen auf und bietet ihnen Beratung an. Die inhaftierte Person muss damit einverstanden sein.
Die Universität St.Gallen wird das Projekt während zwei Jahren begleiten und untersuchen, wie sich die Angehörigenarbeit auswirkt. Lediglich mit der Inhaftierung einer straffällig gewordenen Person sei noch nichts verändert, schreibt der Kanton. Die Betroffenen müssten in ihrer Entwicklung unterstützt und begleitet werden.
(sda/kop)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.