Kantonsrat SG

Verkleinerung der Fraktionsgrösse frühestens ab 2024

· Online seit 14.09.2020, 16:51 Uhr
Die Fraktionsgrösse im St. Galler Kantonsrat bleibt Thema: Der Rat hat am Montag eine Motion der Grünen in ein Postulat umgewandelt. Das Präsidium muss über die Vor- und Nachteile Bericht erstatten.
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Im St. Galler Kantonsrat braucht es für die Bildung einer Fraktion sieben Mitglieder. Diese Regelung, die vor zwölf Jahren die Verkleinerung des Rats von 180 auf 120 Sitze überlebte, ist ein Problem für die Grünliberalen. Diese zählten zwar bei den letzten Wahlen zu den Gewinnern, liegen mit sechs Kantonsrätinnen und Kantonsräten aber unter dieser Grenze.

Deshalb wurden die GLP-Parlamentarier im Juni beim Start in die neue Legislatur auch in keine der vielen Kommissionen gewählt, die für die Beratung anstehender Geschäfte entscheidend sind. Die fünf Fraktionen - CVP/EVP, FDP, Grüne, SP und SVP - konnten damit die Sitze unter sich aufteilen.

«Wir wollen uns konstruktiv einbringen», sagte Sonja Lüthi von den Grünliberalen am Montag zur Beginn der Septembersession. Hierbei sei es zentral, in den Kommissionen Einsitz zu haben. Die Reorganisation sei sofort in Angriff zu nehmen und nicht erst 2024 wie dies im Antrag des Präsidiums vorgesehen ist.

Fünf reichen im Nationalrat

Der Fraktionschef der Grünen, Meinrad Gschwend, hatte im Mai eine Motion eingereicht und darin eine neue Mindestgrösse für Fraktionen verlangt. Er verglich die St. Galler Regelung mit derjenigen anderer Kantonsparlamente, aber auch mit dem Nationalrat. Sein Fazit: Überall reichen fünf Mitglieder aus, um eine Fraktion zu bilden.

Der Antrag der Grünen wurde von der SP-Fraktion unterstützt. Die GLP mache fünf Prozent des Rates aus und müsse sich in die Beratungen der Kommissionen einbringen können, sagte die Sprecherin der SP: «Geben sie sich einen Ruck und seien sie demokratisch.»

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützte den Antrag des Ratspräsidiums, welches die Motion in ein Postulat umwandeln will. Der Entscheid soll zugunsten einer «einlässlichen Erörterung der Vor- und Nachteile» verschoben werden. Dies soll im Rahmen des Berichts «Tätigkeit des Parlaments 2018 bis 2022» geschehen. «Gegebenenfalls» könnte auf Beginn der Amtsdauer 2024/2028 die Mindestgrösse gesenkt werden.

Die FDP-Fraktion bestritt eintreten. Die SVP-Fraktion lehnte sowohl die Motion als auch den Antrag des Präsidiums ab. Zum Schluss setzte sich der Vorschlag des Ratspräsidiums durch. Das Postulat wurde mit 57 gegen 50 Stimmen gutgeheissen.

veröffentlicht: 14. September 2020 16:51
aktualisiert: 14. September 2020 16:51
Quelle: sda

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