Nun könnte es schnell gehen: Allenfalls kämen die Betreiberinnen und Betreiber von Schwimm- und Strandbädern «schon während der Badesaison 2024 in den Genuss der neuen Regelung», heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Botschaft der Regierung zur Gesetzesanpassung.
Die Grünliberalen hatten ihre Motion, in der sie eine Aufhebung des Verbots von Alkoholausschank in Badeanstalten forderten, im September 2022 eingereicht. Danach blieb sie wegen des Überhangs an Vorstössen lange liegen.
Eine solche Vorschrift gebe es in der Schweiz sonst nur noch in zwei anderen Kantonen, argumentierten die beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein. Zu einem Sommerabend gehöre für viele «ein Bier oder ein Glas Wein nach dem Schwumm im See oder Bad».
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Im November 2023 wurde die Motion mit 105 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. Inzwischen hat die Regierung den Auftrag umgesetzt und eine Änderung des Gastwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Nun muss noch der Kantonsrat zustimmen. Möglicher Termin wäre die Aprilsession.
(sda)