Steinach

Wegen Sexualdelikten mit Kindern: Ex-Gemeindeschreiber zu Gefängnis verurteilt

05.09.2022, 19:24 Uhr
· Online seit 05.09.2022, 14:30 Uhr
Der ehemalige Gemeindeschreiber von Steinach stand wegen Pornografie, sexueller Handlungen mit einem Kind sowie versuchten Menschenhandels vor Gericht. Nun wurde das Urteil verkündet.
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Über 70 Seiten lang ist die Anklageschrift, in der über 25 potenzielle Opfer aufgelistet sind, schreibt das «St.Galler Tagblatt». Dem ehemaligen Steinacher Gemeindeschreiber werden mehrfach Pornografie, versuchte Pornografie, sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie versuchter Menschenhandel und versuchte Anstiftung zu Menschenhandel vorgeworfen. Am 31. August stand der zweifache Familienvater vor Gericht.

  • Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken. Zudem sollte ihm ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auferlegt werden.
  • Laut Verteidigung sei einzig der Straftatbestand der mehrfachen Pornografie gegeben. Für die Untersuchungshaft von 52 Tagen verlangte der Verteidiger eine Genugtuung von rund 10’000 Franken.

Gemeindeschreiber wird verurteilt

Nun hat das Gericht entschieden: Der ehemalige Gemeindeschreiber von Steinach wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren, unter Anrechnung der erstandenen Haft von 52 Tagen. Davon sind 18 Monate zu vollziehen. Der Vollzug von 18 Monaten wird aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren. Er wird weiter verurteilt zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 110 Franken. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren.

Zudem werden ihm lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten.

Schuldig gesprochen wird er für versuchten qualifizierten Menschenhandel, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen versuchten Pornografie und der mehrfachen harten Pornografie; Konsum von tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen.

Obszöne Nachrichten und Nacktbilder an Minderjährige geschickt

Über fast zwei Jahre hatte der 55-Jährige im Internet Kontakt zu Minderjährigen gesucht – unter Pseudonymen. Als Sexualtherapeut Dr. Bürki animierte er Hilfesuchende zu sexuellen Kontakten mit Erwachsenen, wie die Anklageschrift ausführte. Als 13-jähriger Sam versuchte er sich das Vertrauen der Teenager zu erschleichen.

Seine potenziellen Opfer schrieb er per E-Mail, Whatsapp, Skype und die Teenie-App Kik an. «Ich bin 49, aber steh total auf so junge Mädchen», soll er der 16-Jährigen Sophie geschrieben haben. «Du bist nichts anderes als ein Vergnügungsobjekt für mich», liess er die 14-jährige Marie wissen. «Hallo meine süsse kleine Ficknovizin», begrüsste er die zehnjährige Emre.

Er tauschte mit Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren obszöne Nachrichten, Nacktbilder, Gewaltvorstellungen und Sexfantasien aus. Immer wieder versuchte er auch, ein Treffen zu arrangieren, bot dafür mal 500 Euro, mal 800 an. Zu diesem Treffen kam es jedoch nie.

Nach Hinweisen der österreichischen Staatsanwaltschaft wurde in St.Gallen ein Strafverfahren eröffnet. Am 13. November 2019 wurde der damalige Gemeindeschreiber von Steinach an seinem Arbeitsort von der Kantonspolizei St.Gallen abgeholt. Vom Gemeindehaus ging es für ihn direkt ins Untersuchungsgefängnis. Dort verbrachte er 52 Tage, ehe er unter Auflagen entlassen wurde.

veröffentlicht: 5. September 2022 14:30
aktualisiert: 5. September 2022 19:24
Quelle: St.Galler Tagblatt/nh/nat

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