St.Gallen

Zwei Mädchen beim Baden im Weiher belästigt – Mann muss Busse zahlen

· Online seit 27.09.2021, 18:08 Uhr
Ein 30-jähriger Deutscher hat zwei zwölfjährige Mädchen beim Baden im Mannenweier unsittlich berührt. Das Kreisgericht verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung zu einer Busse von 900 Franken. Der Beschuldigte beteuerte, dass er die Mädchen nicht bewusst am Gesäss und Oberschenkel berührt habe.
Claudia Schmid, St.Galler Tagblatt
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Angeklagt waren zwei Vorfälle an unterschiedlichen Tagen im Sommer 2019. Normalerweise sei er mit Kollegen auf Drei Weieren schwimmen gegangen, erzählte der Mann am Kreisgericht St.Gallen. Weil er an den betreffenden Tagen alleine im Wasser gewesen sei, habe er sich gelangweilt. So sei er auf die Idee gekommen, mit den anwesenden Mädchen Haifisch zu spielen. «Es war ein dummer Einfall», betonte der Deutsche, wie das «Tagblatt» schreibt.

An Füssen und Gesäss berührt

Laut Anklageschrift schwammen die beiden zwölfjährigen Mädchen von der Froschinsel zum Baumstamm, als der Beschuldigte zwischen die Mädchen tauchte, die Fusssohle mindestens eines der Mädchen kitzelte und die beiden schliesslich auseinander stiess. Nachdem die Mädchen weiter zum Baumstamm geschwommen waren, schwamm er ihnen hinterher. Dort berührte er eines der Mädchen zweimal kurz am Gesäss.

Wenige Tage später befanden sich die beiden Mädchen mit weiteren Freundinnen beim Sprungturm im Wasser. Als das eine den Beschuldigten erblickte, sagte es zum anderen: «Schau, dort ist der Mann, der komisch ist.» Wieder folgte der 30-Jährige den Mädchen, die sich auf den Baumstamm gesetzt hatten, tauchte in der Nähe des zweiten Mädchens auf und strich ihr kurz mit der Hand in der Nähe der Bikinihose über die Innenseite des Oberschenkels.

Staatsanwalt forderte Landesverweis

Er habe die Mädchen nicht bewusst am Gesäss und Oberschenkel berührt, beteuerte der Beschuldigte vor Gericht. Beim ersten Vorfall habe er die Hände auf dem Baumstamm abgestützt und das Mädchen habe sich versehentlich auf seine rechte Hand gesetzt. Dies sei zweimal kurz hintereinander passiert, weil sich der Baumstamm bewegt habe.

Beim zweiten Vorfall habe er beim Tauchen «Blödsinn gemacht», indem er den Hai gespielt habe. Er habe sie aber nur an den Füssen berühren wollen und versehentlich den Genitalbereich touchiert: «Ich bin erschrocken und habe mich sofort entschuldigt.»

Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken und eine Landesverweisung von fünf Jahren. Ausserdem sei ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anzuordnen. Bereits zu Beginn der Gerichtsverhandlung hatte der Einzelrichter angekündigt, er werde den Vorfall auch unter dem Tatbestand der Belästigung prüfen.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch von Schuld und Strafe. Von einer Landesverweisung und einem Berufsverbot sei unter allen Umständen abzusehen. Er habe grosses Verständnis dafür, dass die Eltern der betroffenen Mädchen Anzeige erstattet hätten. «Die Zwölfjährigen haben etwas erlebt, was sie nicht einordnen konnten, und so ist es richtig, das Geschehene durch die Behörden abklären zu lassen», erklärte er. Dies heisse aber wiederum nicht, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten tatsächlich stimmten.

Angeschuldigter «schämt sich für Haifischspiel»

Der Vorfall habe sich anders zugetragen, als in der Anklageschrift beschrieben. Der Beschuldigte habe keinerlei pädophilen Neigungen. Er habe die Mädchen lediglich an den Füssen berühren wollen und sie aus Versehen an anderen Körperstellen touchiert. Diese Berührungen hätten aber keinen sexuellen Bezug gehabt.

Es möge seltsam anmuten, wenn ein erwachsener Mann mit Mädchen Haifisch spielen wolle, strafbar sei seltsames Verhalten aber nicht, erklärte der Verteidiger weiter. Das Haifischspiel sei eindeutig eine dumme Idee gewesen und dafür schäme sich sein Mandant auch. Von einer Landesverweisung sei abzusehen, da der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen sei und Schweizerdeutsch spreche.

Das Kreisgericht St.Gallen verurteilte den Mann schliesslich wegen sexueller Belästigung und verurteilte ihn zu einer Busse von 900 Franken. Zwar erachte er die Beteuerung, die Mädchen aus Versehen an Gesäss und Oberschenkel berührt zu haben, als Schutzbehauptung, doch anerkenne er den Vorfall als eher leichteres Verschulden, erklärte der Einzelrichter.

Da der Tatbestand der sexuellen Belästigung lediglich ein Übertretungsdelikt sei, komme eine Landesverweisung nicht infrage. Das Gericht verzichtete auch darauf, ein Tätigkeitsverbot mit Kindern auszusprechen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 12'272 Franken. Diese hat der Beschuldigte zu bezahlen.

veröffentlicht: 27. September 2021 18:08
aktualisiert: 27. September 2021 18:08
Quelle: tagblatt.ch

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