Oberbüren

Zwei Tote auf dem Pannenstreifen: Lenker war am Handy

11.02.2020, 09:52 Uhr
· Online seit 10.02.2020, 09:20 Uhr
Er erfasste einen Pannenhelfer auf dem Pannenstreifen bei Oberbüren und schleuderte diesen in einen anderen Mann. Beide verstarben später im Spital. Der Angeklagte soll während der Fahrt auf sein Handy geschaut haben. Am Mittwoch wird der Fall am Kreisgericht Wil verhandelt.
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Es hätte nur ein Routine-Einsatz für den Pannenhelfer werden sollen. Doch der Reifenwechsel auf dem Pannenstreifen der A1 zwischen Uzwil und Gossau brachte am 3. April 2019 sowohl dem Pannenhelfer, als auch dem Fahrer des Pannen-Lieferwagens, den Tod. Der Angeklagte (24) fuhr in den Pannenhelfer (24), dieser wurde in den Fahrer (50) des Lieferwagens geschleudert. Beide erlagen später im Spital ihren Verletzungen. 

Er wechselte mehrmals die Musik auf seinem Handy

Der Angeklagte hörte während der Fahrt in seinem Auto Musik. Diese wurde über das Handy gesteuert. «Immer wieder wechselte er die Lieder, wofür er für mehrere Sekunden sein Mobiltelefon bedienen musste», steht in der Anklageschrift.

Nachdem der Angeklagte mehrere Lastwagen überholte, wechselte er wieder auf die Normalspur. Dann wollte er ein neues Lied hören und bediente erneut die Musikauswahl. Die dafür benötigten Sekunden stellten sich als tödlich heraus. 

Weil der Beschuldigte nach unten blickte, sah er nicht, was auf dem Pannenstreifen vor sich ging. Er blieb nicht in seiner Spur, sondern fuhr etwa 20 Zentimeter auf den Pannenstreifen. Dort kauerte der Pannenhelfer, der mit dem Reifenwechsel beschäftigt war, und der Fahrbahn den Rücken zugewandt hatte.

Der 24-Jährige fuhr dem Mann mit einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern in den Rücken. Durch die Wucht der Kollision wurde der 24-jährige Pannenhelfer in den älteren Mann geschleudert, der etwas weiter hinten stand. Beide wurden schwer verletzt ins Spital gebracht. 

Quelle: TVO

Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate bedingt

Der Pannenhelfer erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen. Der 50-jährige Fahrer des Lieferwagens wurde am 9. und 16. April operiert. Am 23. April erlitt er einen Herzstillstand. In den frühen Morgenstunden des folgenden Tages starb er an einer Lungenembolie. 

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten aufgrund mehrfacher fahrlässiger Tötung. Unter anderem wird der Autofahrer auch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft wäre es dem Angeklagten ohne weiteres zumutbar gewesen, auf eine Autobahnraststätte zu fahren, die Lieder mittels Lenkradfunktion zu ändern oder ganz auf das Umschalten der Musik zu verzichten. 

So aber habe der Lenker billigend in Kauf genommen, seinen Blick zwei bis drei Sekunden lang nicht auf die Strasse richten zu können, und 60 bis 90 Meter im «Blindflug» zu verbringen. Das Kreisgericht Wil behandelt den Fall am Mittwoch. 

Für den beschuldigten Lenker gilt die Unschuldsvermutung. 

veröffentlicht: 10. Februar 2020 09:20
aktualisiert: 11. Februar 2020 09:52
Quelle: FM1Today

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