Mietwohnungen

Teure Rechnung: Das gehört nicht zu den Nebenkosten

12.03.2023, 10:50 Uhr
· Online seit 12.03.2023, 10:41 Uhr
Dass die Nebenkosten steigen, dürfte nach und nach allen bewusst werden – denn die neuesten Rechnungen flattern ins Haus. Ein Experte erklärt, welche Mieterinnen und Mieter am meisten darunter leiden dürften und was nicht zu den Nebenkosten gehört.
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Die erste Nebenkostenrechnung 2023 flattert ins Haus, und beim Öffnen des Briefes fällt man fast rückwärts um. Die Zahl schwarz auf weiss zu sehen ist schockierend. «Wirklich überraschend ist die Teuerung nicht. Wir haben bereits letztes Jahr gesehen, dass die Preise steigen werden», sagt Thomas Schwager, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz.

Das gehört nicht auf die Nebenkostenrechnung

Wenn die Nebenkostenrechnung ungewöhnlich hoch ist, kann man kontrollieren, ob dies überhaupt stimmt. «Zuerst sollte man überprüfen, ob die verrechneten Nebenkosten auf dem Mietvertrag ausgewiesen sind. Ansonsten dürfen sie nicht auf der Nebenkostenabrechnung erscheinen. Ausserdem gehören Kosten wie beispielsweise für Versicherungsprämien, Reparaturen oder Anschlussgebühren fürs Kabelnetz nicht zu den Nebenkosten», so Schwager. Diese seien mit der Miete abgeglichen.

Darf der Vermieter den Vertrag ändern?

«Grundsätzlich darf der Mieter oder die Mieterin freiwillig einwilligen, die Akontozahlung zu erhöhen. Falls nicht, muss der Vermieter eine Vertragsänderung durchsetzen. Das geht nur durch ein amtlich bewilligtes Formular. Das gleiche gilt auch bei vertraglichen Abänderung bei Pauschalzahlungen für Nebenkosten», sagt Schwager. Hierbei sei aber zu beachten, dass bei der Berechnung der Pauschalnebenkosten der Durchschnitt der letzten drei Jahre gilt.

Im Altbau zahlt man oft mehr

Mieterinnen und Mieter in Altbauten seien besonders betroffen. Diese haben in der Regel keine individuelle Heizkostenabrechnung und bei alten Häusern gehe ein grosser Teil der Heizenergie nach draussen verloren. «Auch wenn jemand in einem alten Haus sparsam ist, nützt es nichts, wenn der Nachbar dafür umso mehr heizt», so Schwager. Dabei komme es nicht darauf an, ob man mit Öl oder mit Gas heizt.

Wenn man aktuell eine Altbauwohnung besichtige, solle man sich nicht von dessen Charme benebeln lassen. «Am besten lässt man sich die Nebenkostenrechnung der Vormieter zeigen. So kann man abschätzen, ob die vertragliche Akontozahlung mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmen.» Auch hohe Nachzahlungen seien absolut zulässig, der Vermieter müsse diese Kosten einfach vorweisen können. Eine Nebenkostenrechnung dürfe nicht wie eine zweite Miete sein.

veröffentlicht: 12. März 2023 10:41
aktualisiert: 12. März 2023 10:50
Quelle: FM1Today

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