Anklage gegen CEO der Zur-Rose-Gruppe
Die Anklage der Thurgauer Staatsanwaltschaft stützt sich laut Mitteilung der Zur-Rose-Gruppe auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse und betrifft zwei verschiedene Sachverhalte: den Versand rezeptfreier Medikamente und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte im Zeitraum zwischen 2010 und 2015.
Staatsanwaltschaft wollte Anzeige zu Akten legen
In beiden Fällen entschied das Bundesgericht zugunsten von Pharmasuisse: Der Versandhandel sei gemäss Gesetz verboten, zudem wurde es der Zur-Rose-Gruppe verboten, Ärzte für die elektronische Erfassung von Rezeptdaten zu entschädigen.
Zur Rose legte beide Geschäftszweige nieder, die Staatsanwaltschaft wollte die Strafanzeige gegen Oberhänsli deshalb zu den Akten legen. Dagegen hat sich Pharmasuisse nun erfolgreich gewehrt.
«Juristische Attacke»
Der Verwaltungsrat der Frauenfelder Versandapotheke kündigt im Communiqué an, Walter Oberhänsli «in der Abwehr der gegen ihn erhobenen Vorwürfe uneingeschränkt zu unterstützen». Die «juristische Attacke» gegen den CEO komme von Kreisen, «die den technologischen Wandel mit all seinen unbestrittenen Vorteilen allein zur Verteidigung ihrer wirtschaftlichen Individualinteressen aufhalten wollen», so Verwaltungsratspräsident Stefan Feuerstein.
(pd/red.)