Coronavirus

Besuche in Thurgauer Spitälern und Heimen nur noch mit Zertifikat

· Online seit 15.09.2021, 10:46 Uhr
Im Kanton Thurgau sind Besuche in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Behinderteninstitutionen ab der kommenden Woche nur noch mit Corona-Zertifikat erlaubt. Die Regierung gab diese Ausweitung der Zertifikatspflicht am Mittwoch im Grossen Rat bekannt.
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Bei den Patientinnen und Patienten in Spitälern und Kliniken sowie den betreuten Personen in Heimen handle es sich häufig um besonders gefährdete Menschen, sagte Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) im Parlament. Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht sollen diese Personen besser geschützt werden.

Die Kapazitäten der Intensivstationen im Thurgau sind derzeit voll ausgelastet. 44 Personen liegen wegen Corona im Spital, knapp die Hälfte davon auf den Intensivstationen. Im Gegensatz zu 2020 seien es heute mehrheitlich jüngere Personen, die drei bis vier Wochen lang auf der Intensivstationen bleiben, sagte Martin.

Zufrieden zeigte sich der Gesundheitsdirektor mit der Impfkampagne: Es sei «sehr erstaunlich», wie viele Leute sich spontan gegen Corona impfen liessen. Der Kanton habe die Kapazitäten massiv aufgestockt. Sehr gefragt seien die beiden mobilen Impfteams, die in den Gemeinden und bei Unternehmen Impfungen durchführen.

Knill fordert Respekt und Toleranz

Regierungspräsidentin Monika Knill appellierte an die Bevölkerung, im Zusammenhang mit Covid-19 die Meinungen Andersdenkender zu respektieren. Zuletzt seien die Diskussionen «zunehmend mit aggressiver Vehemenz» geführt worden - auch mit Drohungen und Tätlichkeiten. Die Regierung sei sehr besorgt, traurig und wütend.

Hier brauche es Nulltoleranz und rasche rechtliche Schritte, sagte Knill. Es gehe um die freie Meinungsäusserung als wichtiges Fundament. Die Regierungspräsidentin rief zu Toleranz, Respekt und Solidarität auf. Hitzige Diskussionen hatte etwa die wieder eingeführte Maskenpflicht an Oberstufenschulen ausgelöst.

Knill begründete diesen Schritt mit der hohen Anzahl von Quarantänefällen an den Thurgauer Schulen. Die Maskenpflicht sei nötig, «damit wir überhaupt noch Präsenzunterricht durchführen können». Wenn in einer Klasse zwei oder mehr Schüler an Corona erkrankten, müsse die Klasse in die Quarantäne.

veröffentlicht: 15. September 2021 10:46
aktualisiert: 15. September 2021 10:46
Quelle: sda

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