Bezirksgericht Arbon

Drei Jahre Haft und Landesverweis wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen

· Online seit 15.03.2022, 10:52 Uhr
Das Bezirksgericht Arbon verurteilte einen rund 20-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und verwies ihn für zehn Jahre des Landes.
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Mitte 2021 suchte das Opfer, eine noch minderjährige schwangere Frau, eine Schlafgelegenheit. Sie fand Unterschlupf bei dem aus dem Maghreb stammenden Angeklagten. Zunächst sprachen die beiden miteinander und hörten Musik in einem abgeschlossenen Zimmer. Irgendwann packte der mutmassliche Täter das sich wehrende Opfer, würgte es und drückte es zu Boden, sodass keine Gegenwehr mehr möglich war. Dann vergewaltigte er die Frau. Schliesslich gelang es ihr aber, aus dem Zimmer zu fliehen.

«Das Bezirksgericht Arbon hielt die Aussagen des Angeklagten, der einen Freispruch beantragte, für widersprüchlich und unglaubhaft. Es stellte vielmehr auf die nachvollziehbaren, detaillierten und glaubhaften Aussagen des Opfers ab. Es sah keine Gründe, dass die Frau den Angeklagten zu Unrecht beschuldigen sollte», schreibt das Gericht in einer Mitteilung.

«Nicht besonders brutal vorgegangen»

Bei der Strafzumessung hielt sich das Bezirksgericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft. «Es berücksichtigte, dass der Vorfall nur kurz gedauert hatte und der Beschuldigte angesichts aller denkbar möglichen Tatvarianten einer Vergewaltigung nicht besonders brutal vorgegangen war», schreibt das Bezirksgericht Arbon.

Schulderhöhend sei aber die verletzliche Situation des Opfers ins Gewicht gefallen, das minderjährig, schwanger und auf der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit war. Das Opfer wies – so das Bezirksgericht bei der mündlichen Urteilsbegründung – eine grosse Schutzbedürftigkeit auf, die der Angeklagte schamlos ausnutzte. Er befriedigte gegen den unmissverständlich geäusserten Willen des Opfers, keinen Geschlechtsverkehr zu dulden, seine sexuelle Lust und vollzog dabei den Geschlechtsverkehr ohne Verhütung. «Angesichts der Vorstrafen, der Delinquenz während laufender Strafuntersuchung und der Unbelehrbarkeit des Beschuldigten bezüglich der Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung wurde die Freiheitsstrafe von drei Jahren unbedingt ausgesprochen. Zudem verwies das Bezirksgericht den Beschuldigten für zehn Jahre des Landes, da kein persönlicher Härtefall vorlag», heisst es vom Gericht.

25'000 Franken Genugtuung

Ferner sprach das Bezirksgericht dem Opfer eine Genugtuung von 25’000 Franken zu und stellte fest, dass der Beschuldigte gegenüber dem Opfer für alle im Zusammenhang mit diesen Straftaten stehenden Folgen und Schadenersatzforderungen haftet.

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig.

(red.)

veröffentlicht: 15. März 2022 10:52
aktualisiert: 15. März 2022 10:52
Quelle: FM1Today

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