Quelle: TVO
Am dritten Prozesstag im Tierschutzfall Hefenhofen gegen den ehemaligen Chef des Veterinäramts argumentierte dessen Verteidiger, dass die gesamte Thurgauer Behörde mit einem notorischen Querulanten überfordert war.
Anwalt des Ex-Kantonstierarztes sieht Regierung in der Pflicht
Der Anwalt wies die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurück, dass der ehemalige Kantonstierarzt trotz bekannter Missstände auf dem Betrieb in Hefenhofen nichts gegen Tierschutzverstösse unternommen habe. Vielmehr hätte der damals zuständige Regierungsrat versucht, durch Deeskalation die Situation beim entsprechenden Tierhalter zu verbessern, der als renitent und gewaltbereit gegolten habe.
Diese Strategie hätten die zahlreich involvierten Stellen wie etwa das Landwirtschaftsamt, die Staatsanwaltschaft, das Amt für Umwelt oder der Rechtsdienst des zuständigen Departements an Sitzungen mitgetragen, so der Anwalt. Für die Durchsetzung eines Tierhalteverbots habe ausserdem die Unterstützung der Kantonspolizei gefehlt.
Zusätzlich hätte sich der Regierungsrat von den Kosten einer Hofräumung gefürchtet, die dieser aufgrund der vielen Tiere auf 700'000 Franken geschätzt habe. Sein Mandant könne deshalb nicht wegen Untätigkeit verurteilt werden, so der Anwalt weiter.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs
Die Staatsanwaltschaft forderte gegen den damaligen Kantonstierarzt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, über Jahre von diversen Missständen auf dem Landwirtschaftsbetrieb gewusst zu haben und untätig geblieben zu sein.
Dem ehemaligen Amtstierarzt werden mehrfacher Amtsmissbrauch, Begünstigung durch Unterlassung, Tierquälerei durch Unterlassung, Gläubigerschädigung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.
Nebst dem ehemaligen Leiter des Thurgauer Veterinäramts werden drei weitere damalige Mitarbeiter des Veterinäramts beschuldigt. Auch ihre Anwälte plädierten am Dienstag für einen vollumfänglichen Freispruch. Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage geplant. Die Urteilseröffnung ist für 19. März angekündigt.
Diese juristische Aufarbeitung gründet auf Strafanzeigen von Tierschützern aus dem Jahr 2017. Eine solche reichten sie auch gegen den verantwortlichen Regierungsrat ein. Das Büro des Kantonsparlaments lehnte die nötige Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen diesen jedoch ab; es sah politische Gründe hinter der Anzeige.