Endlich soll man im Thurgau auch an Weihnachten festen können
Im vergangenen Sommer wurde mit einer parlamentarischen Initiative im Grossen Rat bereits versucht, die Regelung bezüglich Ruhegesetz im Thurgau anzupassen. Weil ohnehin eine Totalrevision des Gesetzes vorgesehen war, lehnte das Parlament das Vorhaben damals ab.
Nun ist klar, wie die Totalrevision aussehen soll. Künftig sollen Veranstaltungen, welche keinen religiösen Hintergrund haben, ebenfalls erlaubt sein, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen teilnehmen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen können zudem mit einer Bewilligung durch die jeweilige Gemeinde auch durchgeführt werden. Der Thurgau will damit dem Beispiel des Kantons St.Gallen folgen, welcher bereits seit 20 Jahren mit dieser Regelung arbeitet.
Bisher galt an Feiertagen wie dem Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art – das sogenannte «Tanzverbot».
(con)
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