Ganzer Gemeinderat eines Thurgauer Dorfes steht vor Gericht
Quelle: TVO
Braunau ist eine Gemeinde im Hinterthurgau mit knapp 800 Einwohnerinnen und Einwohnern. 2016 wurde dort die ehemalige Käserei abgebrochen, obwohl die Liegenschaft im Schutzplan der Gemeinde aufgeführt war.
Der Heimatschutz Thurgau erfuhr davon erst hinterher. «Wir haben einen Anruf aus der Gemeinde erhalten», erklärte Gianni Christen, Geschäftsführer des Thurgauer Heimatschutzes. Das geschützte Gebäude sei ohne Verfahren einfach abgebrochen worden, um dort «zwei Renditeblöcke» hinstellen zu können.
Beschwerde abgewiesen
Der Heimatschutz reagierte 2016 mit einer Aufsichtsbeschwerde sowie einer Strafanzeige. Das Verfahren zur Aufsichtsbeschwerde ist inzwischen abgeschlossen. Sie sei im Wesentlichen gutgeheissen worden, erklärt Marco Sacchetti, Generalsekretär des Departements für Bau und Umwelt.
Im Entscheid von 2019 sei die Gemeinde und die am Verfahren beteiligte Grundeigentümerin aufsichtsrechtlich angewiesen worden, für die abgebrochene «alte Käserei» einen angemessenen Ersatz zu schaffen. Auf den Wiederaufbau des Gebäudes sei verzichtet worden. 2020 wies das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid ab. Inzwischen ist er rechtskräftig.
Strafverfahren mit Verzögerung
Offen ist damit noch die Strafanzeige, die nun sechs Jahre nach dem Abbruch vor dem Bezirksgericht Münchwilen verhandelt wird. Die Verzögerung sei auf das Verwaltungsverfahren zurückzuführen, das zuerst abgewartet worden sei, so der Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft.
Für die Verhandlung hat das Gericht gleich zwei Tage eingeplant. Gegen die Vorwürfe wehrt sich der Gemeindepräsident, der auch SVP-Kantonsrat ist. Mit ihm sind drei Männer und eine Frau angeklagt, die 2016 den Braunauer Gemeinderat bildeten. Sie alle haben den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert und ihn ans Gericht weitergezogen.