Bezirksgericht

Geldstrafen und Bussen: Schuldsprüche in Frauenfeld wegen Störung des Totenfriedens

· Online seit 14.09.2022, 20:04 Uhr
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Mittwoch zwei Männer der Störung des Totenfriedens schuldig gesprochen. Sie erhalten bedingte Geldstrafen sowie Bussen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.
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Die heute 41- und 53-jährigen Schweizer hatten Anfang November 2017 einem Freund, dem Hauptbeschuldigten in dem Verfahren, geholfen, die Leiche einer jungen Frau aus dessen Wohnung wegzuschaffen. Eingerollt in Decken und einen Teppich legten sie sie in einen Wald bei Zezikon. Der Leichnam wurde Ende Januar 2018 gefunden.

Da war schon nicht mehr zu klären, wie die 20-Jährige in der Wohnung des Niederländers zu Tode gekommen war. Ein anfänglicher Tötungsverdacht liess sich nicht erhärten. Die Gerichtsmediziner nahmen am ehesten Tod nach Drogenkonsum an.

Der ältere Beschuldigte wurde ausser der Störung des Totenfriedens auch der mehrfacher Begünstigung schuldig gesprochen. Er hatte falsche Aussagen zu Gunsten des Niederländers gemacht. Bestraft wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu 100 Franken sowie mit einer Busse von 2400 Franken.

Sein Kollege erhielt eine bedingte Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 110 Franken und eine Busse von 2200 Franken. Beide haben den Eltern der Verstorbenen Genugtuung zu entrichten und einen Teil der Verfahrenskosten zu tragen, sobald sie dazu in der Lage sind.

Den heute ebenfalls 41-jährigen Hauptbeschuldigten hatte das Bezirksgericht im Mai 2021 wegen Störung des Totenfriedens und diverser weiterer Delikte - darunter Vergewaltigung einer anderen jungen Frau - schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie zu einer Busse. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zehn Jahren an.

Psychiatrisches Gutachten

Das Verfahren gegen die beiden Mitbeschuldigten wurde abgetrennt. Es war am Mittwoch fortgesetzt worden, nachdem ein psychiatrisches Gutachten über den älteren Mann eingeholt worden war. Dieses bescheinigt dem 53-Jährigen zur Tatzeit eine Persönlichkeitsstörung sowie Probleme mit Depressionen, Alkohol- und Drogen. Seine Schuldfähigkeit sei allerdings nicht eingeschränkt gewesen.

Die Staatsanwältin forderte für die beiden Schweizer bedingte Geldstrafen von 340 beziehungsweise 250 Tagessätzen sowie Bussen. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten. Man könne nicht von Störung des Totenfriedens sprechen. Die beiden hätten den Leichnam weder schlecht behandelt noch «verunehrt». Sie hätten gar für die Verstorbene gebetet.

«Kein Ehrfurchtsgefühl»

Das Gericht sah jedoch klar eine Störung des Totenfriedens. «Es geht um den pietätvollen Umgang mit einem Leichnam», sagte die vorsitzende Richterin. Mit dem Verpacken und Wegbringen der Leichnams hätten die Beschuldigten «jegliches Ehrfurchtsgefühl vermissen lassen».

Noch bevor die Familie der Verstorbenen überhaupt vom Tod der Tochter und Schwester gewusst habe, sei der Leichnam weggebracht worden. Das Verhalten der Beschuldigten habe eine lange Zeit der «quälenden Ungewissheit» über das Verbleiben der 20-Jährigen verursacht und den Angehörigen einen Abschied verunmöglicht.

Niederländer treibende Kraft

Treibende Kraft bei dem Vorfall sei klar der Niederländer gewesen, sagte die Richterin. Als die junge Frau starb, habe er weder Polizei noch Rettungskräfte alarmiert, sondern seine damaligen Freunde herbeigerufen. Er habe auch die Idee gehabt, den Leichnam einzupacken und wegzubringen.

Das Gericht anerkannte, dass das Verschulden der beiden Schweizer weniger schwer wiege, als jenes des Hauptbeschuldigten. Beide hätten zudem Geständnisse abgelegt und glaubhaft Reue gezeigt. Sie seien von der damalige Situation zweifellos überfordert gewesen. Die Prognose für beide sei günstig, und sie schienen durch das Verfahren «durchaus beeindruckt».

veröffentlicht: 14. September 2022 20:04
aktualisiert: 14. September 2022 20:04
Quelle: sda

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