Frauenfeld

Grossmutter enthauptet: Täter ist nicht schuldfähig

25.11.2020, 11:21 Uhr
· Online seit 23.11.2020, 09:15 Uhr
Der Mann, der in Frauenfeld seine Grossmutter geköpft haben soll, soll freigesprochen werden. Wegen psychischer Störungen beantragt die Thurgauer Staatsanwaltschaft die kleine Verwahrung und einen Landesverweis. Der 21-Jährige steht am Mittwoch vor Gericht.

Quelle: FM1Today / TVO

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Im Fall der enthaupteten Grossmutter beantragt die Thurgauer Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Der heute 21-jährige Angeklagte soll sich wegen psychischer Störungen in eine stationäre Behandlung begeben. Nach der kleinen Verwahrung soll er 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Grossmutter beim Beten überrascht

Dem gebürtigen Mazedonier mit italienischem Pass wird vorgeworfen, am 16. Oktober 2018 seine Grossmutter im Schlafzimmer seines Bruders getötet zu haben. Eine Tat, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen ist: Gemäss Anklageschrift kniete die Frau gerade auf dem Boden und betete, als sie von ihrem Enkel von hinten überrascht wurde. Der Beschuldigte würgte sie mit beiden Händen so lange, bis sie ohnmächtig wurde. Danach stach er ihr mit einem Rüstmesser in den Brustkorb und trennte ihren Kopf ab.

Bekennerbrief hinterlassen

Damit nicht genug. Den Kopf seiner Grossmutter packte der Beschuldigte laut Anklage in einen Plastiksack und verstaute ihn in seinem Rucksack, um ihn anschliessend mitzunehmen. Er zog seine Jeansjacke an, setzte einen Fischerhut auf und sprühte sich mit Parfüm ein. In der Küche hinterliess er einen Bekennerbrief, bevor er mit dem gepackten Rucksack in den Zug stieg und zum Flughafen Zürich fuhr. Dort verhaftete ihn die Polizei.

Schwere psychische Störungen

Das forensisch-psychiatrische Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, zeigt auf, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Tötungsdeliktes infolge einer schweren psychischen Störung nicht einsichtsfähig war und damit eine Schuldfähigkeit verneint werden muss.

Schon einige Wochen vor der Tötung seiner Grossmutter war der Beschuldigte auffällig geworden. Er hatte seinen jüngeren Bruder eingesperrt und drückte ihn während zehn Minuten gewaltsam auf die Matratze. Er liess erst vom Opfer ab, als sein anderer Bruder die Tür eintrat. Laut Gutachten ist er auch für diese Freiheitsberaubung nicht schuldfähig.

Marihuana und Schreckschusspistole

Für andere Verstösse soll der junge Mann jedoch mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft werden. Er soll häufig Marihuana geraucht und einem Kollegen ins Gesicht geschlagen haben. Ausserdem habe er eine Schreckschusspistole bei sich getragen. Der Prozess findet am Mittwoch, 25. November, in Frauenfeld statt.

veröffentlicht: 23. November 2020 09:15
aktualisiert: 25. November 2020 11:21
Quelle: FM1Today

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