Grosser Rat TG

Keine Ergänzungsleistungen für Thurgauer Familien in Armut

· Online seit 26.08.2020, 11:30 Uhr
Im Kanton Thurgau gibt es keine Ergänzungsleistungen für Familien, die von Armut betroffen sind. Der Grosse Rat lehnte eine entsprechende Motion am Mittwoch mit 72 gegen 45 Stimmen ab.
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SP und Gewerkschaften wollten Familien ohne existenzsicherndes Einkommen - etwa Alleinerziehende oder kinderreiche Familien - mit kantonalen Ergänzungsleistungen unterstützen. Die Kantone Tessin, Solothurn, Genf und Waadt hätten damit gute Erfahrungen gemacht, argumentierten die Motionäre.

Im Gegensatz zur Sozialhilfe wären die Ergänzungsleistungen nicht rückerstattungspflichtig, das sei ein zentrales Element. Laut dem Hilfswerk Caritas seien im Kanton Thurgau rund 25'000 Personen von Armut betroffen. Grüne, GLP, CVP und EVP sprachen sich für das Anliegen aus.

Die Motion scheiterte aber am Bürgerblock von SVP und FDP, der sich geschlossen gegen eine «neue Sozialversicherung» wehrte. Es gebe im Thurgau keine steigende Familienarmut, und die Sozialhilfequote sei vergleichsweise tief, argumentierten sie. Den Motionären wurde «Schwarzmalerei» vorgeworfen.

Regierung gegen «neue Sozialversicherung»

Regierungsrat Urs Martin (SVP) begründete die ablehnende Haltung der Regierung mit den Staatsfinanzen, die wegen der Coronakrise unter Druck seien. Bei dieser Grosswetterlage sei es nicht angebracht, eine neue Sozialversicherung einzuführen. Eine solche wäre zudem bürokratisch, sagte der Finanz- und Sozialdirektor.

Steuerentlastung für Thurgauer Familien

«Zuwendung für die Kinder ist keine Frage des Geldes», meinte Martin. Der Bund und die Kantone Basel-Stadt, Bern, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz und Zürich hätten Ergänzungsleistungen für Familien in Armut abgelehnt, schrieb die Regierung. Thurgauer Familien würden durch die Anfang 2020 vom Volk gutgeheissene Revision des Steuergesetzes entlastet.

veröffentlicht: 26. August 2020 11:30
aktualisiert: 26. August 2020 11:30
Quelle: sda

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