Thurgau

Mann soll nach Schiesserei in Rickenbach für 16 Jahre hinter Gitter

12.12.2023, 19:20 Uhr
· Online seit 12.12.2023, 10:03 Uhr
Ein 35-jähriger Kellner hat im Mai 2021 vor einer Bar in Rickenbach mit einer Pistole mehrmals auf zwei Gäste geschossen. Am Dienstag musste er sich vor dem Bezirksgericht Münchwilen wegen mehrfachem versuchtem Mord verantworten. Die Aussagen über den Tathergang sind unterschiedlich.
Anzeige

Der Angestellte einer Bar schoss laut Anklage vor dem Lokal aus nächster Nähe auf seine Opfer. Als die beiden Männer die Flucht ergriffen, sei er ihnen gefolgt und habe weiter abgedrückt.

Die Opfer überlebten trotz Schussverletzungen. Einer der Männer habe sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden. Vor Gericht erklärten beide, noch heute gesundheitliche Beschwerden zu haben.

Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren. Ausserdem sollen dem Schützen die Verfahrenskosten auferlegt werden. Der Beschuldigte sitzt im vorzeitigen Strafvollzug.

Unterschiedliche Schilderungen der Tat

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, der Auseinandersetzung seien Diskussionen um die damals geltenden Corona-Massnahmen in der Bar vorausgegangen, etwa die Maskenpflicht.

Um die Differenzen zu klären, seien er und die beiden Gäste am Abend für eine Aussprache vor das Lokal gegangen. Dabei sei er von ihnen angegriffen worden. In einem Lager der Bar habe er zu einer von einem Bekannten dort deponierten Waffe gegriffen und während eines Kampfs ziellos geschossen, um seine Kontrahenten abzuschrecken. Er habe niemanden verletzten wollen, habe aus Angst und im Stress gehandelt.

Die beiden Opfer schilderten die Tat anders. Sie seien zur Aussprache nach draussen gegangen. Unvermittelt hätte der Angeklagte eine Waffe gezogen, diese auf sie gerichtet und geschossen.

Forensische Auswertung

Die Schilderungen der Opfer seien glaubhaft, sagte die Staatsanwältin. Spuren, Verletzungen und forensische Schussauswertung würden mit den Aussagen der Opfer übereinstimmen. Beiden wurden zuerst von vorne in den Oberschenkel geschossen. Als sie die Flucht ergriffen, sei eines der Opfer zweimal in den Rücken getroffen worden.

«Es wurden mindestens sieben Schüsse abgegeben», so die Staatsanwältin. «Der Beschuldigte drückte absichtlich ab und zielte auf die Opfer.» Nur dank grossem Glück hätten die beiden Männer die Schüsse überlebt. Die Aussage des Täters, er sei angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt, sei eine Schutzbehauptung. Vielmehr habe er besonders skrupellos gehandelt, weil er nach Diskussionen in der Bar in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt worden sei.

Der Tatbestand des mehrfachen versuchten Mordes ist gemäss Staatsanwältin klar gegeben. Nach den Schüssen flüchtete der Mann ins Ausland. Er wurde sieben Monate danach in Ungarn festgenommen und später in die Schweiz überführt.

Die Rechtsvertreter der Geschädigten verlangten vor Gericht Schadenersatz von insgesamt rund 19'000 Franken und Genugtuung von gemeinsam 85'000 Franken.

Anwalt macht Opfer mitverantwortlich

Der Anwalt des Beschuldigten warf den Opfern vor, bewusst verschiedene Falschaussagen gemacht zu haben. Er zog die Darstellungen der Staatsanwaltschaft in Zweifel. Die Schüsse seien weder geplant noch gezielt abgegeben worden. Sie seien während einer Auseinandersetzung als Warnschüsse zu werten. «Es bestand nie die Absicht, jemanden zu töten.»

Die Opfer seien aufgrund von Provokationen mitverantwortlich an der Eskalation. Der Anwalt sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung aus und forderte maximal 43 Monate Haft und einen Landesverweis von höchstens 7 Jahren.

Komme das Gericht zum Schluss, es handle sich um versuchte Tötung, sei sein Mandant mit höchsten 55 Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Der Anwalt forderte weiter eine deutliche Reduktion der Genugtuungsforderungen auf maximal 15'000 Franken.

Gericht lehnt Anträge der Verteidigung ab

Zu Beginn der Verhandlung machte der Verteidiger Verfahrensmängel geltend. Er forderte etwa eine Tatrekonstruktion vor Ort und einen Führungsbericht des Gefängnisses.

Die Staatsanwältin empfahl dem Gericht, die Forderungen abzuweisen, sie seien nicht relevant, die Akten des Falls vollständig. Das Richtergremium lehnte den Antrag des Verteidigers schliesslich ab.

Das Urteil stellte die Gerichtspräsidentin schriftlich in Aussicht.

(sda/red.)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 12. Dezember 2023 10:03
aktualisiert: 12. Dezember 2023 19:20
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige