Coronavirus

Nach Kritik: Kanton Thurgau passt Härtefallprogramm an

· Online seit 20.01.2021, 15:29 Uhr
Der Thurgauer Regierungsrat hat auf Kritik reagiert und die kantonalen Bedingungen für das Härtefallprogramm korrigiert. Neu können auch Betriebe ein Gesuch stellen, die Personal von 100 Stellenprozenten beschäftigen. Vorher lag die Grenze bei 300 Stellenprozenten.
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Nach eingehender Diskussion habe der Regierungsrat entschieden, das Härtefallprogramm anzupassen, teilte der Kanton Thurgau am Mittwoch mit. So werde die Grenze für Betriebe von mindestens drei Vollzeitstellen auf mindestens 100 Stellenprozente gesenkt. Den gleichen Schritt hatte vor zwei Wochen bereits der Kanton St. Gallen vorgenommen.

Der Thurgau sei geprägt von Kleinstunternehmen, diese seien von der Hilfe nun nicht mehr ausgeschlossen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die vorberatende Kommission beantrage dem Grossen Rat einstimmig, das angepasste Härtefallprogramm zu genehmigen.

Härtefall-Entschädigungen werden im Kanton Thurgau in einer ersten Phase ausschliesslich in Form von Darlehen ausbezahlt. Diese belaufen sich auf maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes der letzten beiden Jahre. Die Obergrenze liegt bei 500'000 Franken. Erst ab Juli 2021 gibt es die Möglichkeit, ein weiteres Gesuch auf Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehenssumme in nicht rückzahlbare Beiträge einzureichen.

veröffentlicht: 20. Januar 2021 15:29
aktualisiert: 20. Januar 2021 15:29
Quelle: sda

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