Schuss war Notwehr: Strafverfahren gegen Polizisten eingestellt
Aufgrund der «akuten Bedrohungssituation» sei das Vorgehen des Polizisten gerechtfertigt gewesen: Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Das Strafverfahren gegen den Polizeibeamten, der am 31. Januar am Bahnhof Kreuzlingen auf einen 25-Jährigen geschossen hatte, wurde nun eingestellt. Er habe aus Notwehr gehandelt.
Zum Polizeieinsatz war es gekommen, nachdem der Albaner vor der Polizei geflüchtet war. Die Polizei wollte ihn und zwei weitere Männer festnehmen – doch der junge Mann zückte eine Pistole. Trotz Anweisung, die Waffe niederzulegen, richtete er die Pistole weiterhin auf den Polizisten. Daraufhin schoss der Beamte auf den Mann. Der 25-Jährige flüchtete erneut, konnte wenig später aber festgenommen werden. Verletzt wurde niemand.
(red.)