Thurgauer Heime sollen Sterbehilfe zulassen müssen
Derzeit sei es den Pflegeeinrichtungen im Kanton überlassen, ob sie assistierte Suizide in ihren Räumen tolerieren, heisst es im Vorstoss. In mehreren Institutionen im Kanton haben Sterbehilfeorganisationen grundsätzlich Hausverbot.
Nun sollen gemäss Initiative jene Pflegeeinrichtungen, welche «mit öffentlichen Geldern» unterstützt werden, Sterbehilfe zulassen müssen. Die im Vorstoss vorgeschlagene Änderung des kantonalen Gesetzes über das Gesundheitswesen orientiert sich gemäss Initianten an Kantonen wie Neuenburg, Wallis und Zürich. Dort seien die Pflegeinstitutionen verpflichtet, «die Freiheit der in ihrer Obhut lebenden Menschen nicht zu behindern».
Die Parlamentarische Initiative wird in einer der nächsten Sitzungen des Thurgauer Grossen Rates behandelt.
(sda/red.)