Gesetzesrevision

Thurgauer Regierung möchte kantonale Schuldenberatung

· Online seit 12.08.2022, 11:07 Uhr
Die Regierung des Kantons Thurgau setzt sich dafür ein, dass es eine kantonale Lösung für Budget- und Schuldenberatungen gibt. Sie hat am Freitag die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes verabschiedet.
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Ende 2021 stellte eine private Stiftung ihr Angebot für eine Budgetberatung im Raum Frauenfeld ein. Seither werden im Kanton Thurgau nur noch von einigen Gemeinden und wenigen Non-Profit-Organisationen solche Beratungen angeboten.

Effizient und bürgerfreundlich

Die Regierung möchte nun mit der Teilrevision eine gesetzliche Grundlage schaffen, um mit einer privaten Organisation eine Leistungsvereinbarung für solche Beratungen abzuschliessen. Dies sei nicht nur effizient, sondern auch bürgerfreundlich, hiess es in der Mitteilung des Informationsdienstes des Kantons.

Für die Schuldenberatungen würde es nämlich stets dieselben Informationen der Klientinnen und Klienten brauchen. Wenn diese aus «einer Hand betreut» würden, hätten sie immer dieselbe Begleitperson.

Kosten werden aufgeteilt

Die Kosten für eine solche Leistungsvereinbarung müssten von den Gemeinden getragen werden. Der Kanton sei aber bereit, die Hälfte davon zu übernehmen. Das Angebot müsse deshalb auch allen Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau offenstehen.

In einer externen Vernehmlassung sei die Teilrevision von sämtlichen Teilnehmenden begrüsst worden, hiess es weiter. Nun muss sich der Grosse Rat mit der Gesetzesrevision auseinandersetzen.

veröffentlicht: 12. August 2022 11:07
aktualisiert: 12. August 2022 11:07
Quelle: sda

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