Ostschweiz

«Vorgehen der Regierung ist respektlos»

«Vorgehen der Regierung ist respektlos»

· Online seit 21.04.2017, 17:59 Uhr
Die Thurgauer Regierung hat den Bund dazu aufgefordert, die Thurgauer Potenzialgebiete korrekt in die Karte des Windenergie-Konzepts einzutragen. Damit ignoriere sie die Interessen der Bürgerschaft, finden zwei SVP-Politiker. Sie haben eine Einfache Anfrage an den Regierungsrat gerichtet.
Laurien Gschwend
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Die Thurgauer Regierung weist das Bundesamt für Raumentwicklung «mit Nachdruck» an, die Grundlagenkarte im Konzept Windenergie für den Thurgau anzupassen, heisst es in einer Mitteilung vom 30. März.

Die nationale Studie berücksichtige die Thurgauer Windpotenzialgebiete nicht ausreichend, so die Begründung - obwohl man dem Bund die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt habe. So fehlen gemäss dem Regierungsrat geeignete Gebiete (beispielsweise Wuppenau und Braunau), dafür seien Zonen eingezeichnet, welche die kantonale Studie als unrealistisch eingestuft habe.

Ignoranz gegenüber Bevölkerung

Hanspeter Gantenbein und David Zimmermann, SVP-Kantonsräte aus Wuppenau und Braunau, sind überhaupt nicht einverstanden mit dem Vorgehen der Regierung. «Der Kanton geht hin und sagt, Bern mache das nicht richtig. Im Wissen, dass über 50 Prozent der Stimmberechtigten von Wuppenau und Braunau das nicht gutieren», äussert Gantenbein seinen Unmut gegenüber FM1Today, «das ist richtig respektlos».

Die SVP-Politiker kritisieren, dass die Regierung die Forderung gestellt hat, ohne das Kosten-Nutzen-Verhältnis allfälliger Windanlagen im Thurgau zu prüfen. «Möchte der Regierungsrat mögliche Investoren motivieren, weiterhin unwirtschaftliche Anlagen im Thurgau zu planen?», befürchten Gantenbein und Zimmermann in ihrer Einfachen Anfrage.

«Das kann niemand verstehen»

Waren die Windanlagen vor 30 Jahren noch 40 bis 60 Meter hoch, baue man sie heute in 300 Metern Höhe, um ihr Windpotenzial auszuschöpfen. «Es kommt zu einer Entwertung der Liegenschaften, so ist es auch in Baden-Württemberg passiert», sagt Gantenbein. Obwohl die Anlagen nicht rentabel seien, verschandle man die Landschaft, «das kann niemand verstehen». Auch die umliegenden Regionen - Vorarlberg, St.Gallen oder Zürich - setzen gemäss dem Wuppenauer aus guten Gründen nicht auf Windenergie. Der Thurgau habe sich in etwas reingesteigert.

Einfache Anfrage soll Klarheit bringen

Gantenbein und Zimmermann wünschen sich, dass die Wuppenauer und Braunauer vom Regierungsrat ernst genommen werden. Die Einfache Anfrage «Bund schlägt Studie in den Wind» vom 19. April soll Klarheit bringen. Vereinfacht möchten sie auf folgende Fragen eine Antwort erhalten:

  1. Ignoriert der Regierungsrat die Haltung der betroffenen Bevölkerung?
  2. Wird mit dem Vorgehen der Grosse Rat umgangen, da die Teilrevision des kantonalen Richtplans noch nicht abgeschlossen ist?
  3. Welche Interessen verfolgt der Regierungsrat mit dem Vorgehen, da der Bund zur Einsicht gelangt ist, dass kein Windpotenzial im Thurgau vorhanden ist?
  4. Möchte der Regierungsrat mögliche Investoren motivieren, weiterhin unwirtschaftliche Anlagen im Thurgau zu planen?
  5. Möchte der Regierungsrat mit diesem Vorgehen die Gemeindeautonomie untergraben?

«Vorwürfe sind haltlos»

«Die Vorwürfe in der Einfachen Anfrage sind völlig haltlos und überhaupt nicht angebracht», rechtfertigt sich Walter Schönholzer, Thurgauer FDP-Regierungsrat. Der Bund habe die Grundlagenkarte den Kantonen zur Vernehmlassung geschickt. «Dabei haben wir festgestellt, dass unsere Potenzialstudie nicht berücksichtigt wurde. Uns liegen genauere Daten vor, als sie der Bund verwendet hat.» Es gelte nun, dies entsprechend zu korrigieren. «Wir wollen nur, dass die Karte nichts Falsches abbildet.»

Die Regierung habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass die Bürgerinnen und Bürger von Wuppenau und Braunau einem Windpark in ihrem Gebiet sehr kritisch gegenüberstehen. «Die Mitsprachemöglichkeiten der lokalen Bevölkerung werden absolut nicht in Frage gestellt», so Schönholzer. Rechtsstaatlich sei es «völlig klar», dass ein Thurgauer Windpark einen Eintrag im kantonalen Richtplan, einen Gestaltungsplan, ein Baugesuchsverfahren und eine kommunale Einzonung benötige.

Man werde die Einfache Anfrage von Gantenbein und Zimmermann «möglichst schnell» beantworten. Die Antwort sei klar: «Wir wollen schlicht und einfach nicht, dass der Bund mit einer Grundlagenkarte hausiert, die nicht aktuell ist und die Potenzialstudie des Thurgaus ignoriert.»

TVO berichtete im November 2015 über den umstrittenen Windpark in Thundorf:

veröffentlicht: 21. April 2017 17:59
aktualisiert: 21. April 2017 17:59

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