Ostschweiz

Weiterhin keine Solarpflicht in Liechtenstein

Abstimmung

Weiterhin keine Solarpflicht in Liechtenstein

· Online seit 21.01.2024, 16:36 Uhr
Im Fürstentum Liechtenstein wird es weiterhin keine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten geben. Die Stimmberechtigten lehnten am Sonntag eine entsprechende Vorlage ganz klar ab. Zudem sagten sie Nein zu verschärften energetischen Gebäudevorschriften. Weiter wurde eine Volksinitiative zum elektronischen Gesundheitsdossier abgelehnt.
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9300 Abstimmende sprachen sich an der Urne gegen die Pflicht aus, neue Wohn- und Nichtwohnbauten auf dem Dach flächendeckend mit Solarzellen zu versehen, 4665 Stimmberechtigte waren dafür. Der Nein-Stimmenanteil betrug 66,6 Prozent, die Stimmbeteiligung lag bei 67,9 Prozent.

Die Vorlage ging auf einen Auftrag des Parlaments, des Landtags, an die Regierung zurück. Ziel war die Reduktion des Bedarfs an fossilen Energien und eine Erhöhung der Eigenversorgung Liechtensteins mit Strom.

Gegen die Vorlage hatte eine Gruppe um einen ehemaligen FBP-Politiker das Referendum ergriffen, weshalb die Photovoltaik-Pflicht vors Volk kam. Das Komitee hatte erfolgreich kritisiert, die Vorlage bevormunde die Bevölkerung und sei unnötig. Liechtenstein sei schon jetzt auf freiwilliger Basis «Solarweltmeister».

Ebenfalls in einer Referendumsabstimmung lehnten die Stimmberechtigten neue Energievorschriften im Gebäudebereich mit 9082 zu 4858 Stimmen ab und einem Nein-Stimmenanteil von 65,2 Prozent. Die liechtensteinischen Gebäudevorschriften werden somit nicht wie von der Regierung beabsichtigt an die der Schweiz angeglichen, die sogenannten MuKEn 2014.

Die Vorlage hatte bei nicht sanierten Altbauten beim Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung eine 10 Prozentige Reduktion des CO2-Ausstosses zum Ziel. Das Referendumskomitee hatte erfolgreich kritisiert, dass der Ersatz dieser Heizungen bei Sanierungen wesentlich erschwert und massiv verteuert würde.

Zudem lehnte die Bevölkerung mit 7485 zu 6392 Stimmen (Nein-Stimmenanteil 53,9 Prozent) eine Volksinitiative zur Abänderung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier ab. Wer kein elektronisches Gesundheitsdossier möchte, muss sich damit weiterhin aktiv davon abmelden. Bisher sah das Gesetz seit Anfang 2023 eine automatische Teilnahme vor, mit der Möglichkeit, sich davon abzumelden.

(sda)

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veröffentlicht: 21. Januar 2024 16:36
aktualisiert: 21. Januar 2024 16:36
Quelle: FM1Today

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