Ostschweiz

Wiler Stadtpräsident Hans Mäder wegen Amtsmissbrauchs angezeigt

Vorwürfe

Wegen Amtsmissbrauchs angezeigt: Dem Wiler Stapi Hans Mäder droht Gefängnis

· Online seit 11.06.2024, 16:35 Uhr
Die Verfehlungen von Hans Mäder bezüglich der E-City-App beschäftigten bereits die Wiler Politik. Nun könnte das Ganze auch ein juristisches Nachspiel haben. Der Wiler Stadtpräsident wurde wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Amtsführung angezeigt.
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Es sind schwierige Tage für Hans Mäder. Gestern Montag wurde bekannt, dass die SVP sein Präsidium mit der Kandidatur von Andreas Hüssy angreift. Heute nun der nächste Hammer. Wie die «Wiler Zeitung» berichtet, wurde der Wiler Stadtpräsident angezeigt.

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Hintergrund ist die Affäre rund um die E-City-App, die als Netzwerk für Vereine, Gewerbetreibende und Stadtbewohner gedacht war. Mäder finanzierte diese in seiner Rolle als Stadtpräsident mit 75’000 Franken aus dem Stadtfonds. Das Problem: Alleiniger Teilhaber der E-City Bärenstarch GmbH, die Trägerin der App, war kein geringerer als Mäder selbst.

Öffentliche Entschuldigung

Ein juristisches Gutachten kam in der Folge zum Schluss, dass das Vorgehen rechtswidrig war. Mäder entschuldigte sich daraufhin auf Druck von der Politik und der Öffentlichkeit. Der Fall schien abgeschlossen.

Doch nun folgt ein juristisches Nachspiel. Zwei Personen, deren Identität nicht bekannt ist, haben den Wiler Stadtpräsidenten wegen ungetreuer Amtsführung, Amtsmissbrauch und Veruntreuung angezeigt. Diese Vorwürfe wiegen schwer. Das Strafmass beträgt gemäss «Wiler Zeitung» bis zu fünf Jahre Gefängnis, bei Veruntreuung drohen sogar bis zu zehn Jahre.

Von Unschuld überzeugt

Hans Mäder ist überzeugt, sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht zu haben, wie er gegenüber der «Wiler Zeitung» sagt. Dies zu beurteilen ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft St.Gallen.

Zuvor muss allerdings die Anklagekammer prüfen, ob überhaupt genug konkrete Hinweise auf ein strafbares Verhalten vorliegen. Erst dann geht der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Die Geschäftsprüfungskommission des Wiler Stadtparlaments rügte das Vorgehen von Hans Mäder und bezeichnete es als «unbegreiflich und höchst problematisch». Sie schrieb in ihrem Bericht allerdings auch, dass «Hans Mäder keinerlei Bereicherungsabsichten zu unterstellen sind».

Es gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 11. Juni 2024 16:35
aktualisiert: 11. Juni 2024 16:35
Quelle: FM1Today

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