Zu wenig Gebühren für Haus gezahlt

· Online seit 06.02.2018, 19:49 Uhr
Der frühere Gemeindepräsident von Untereggen hat beim Bau seines Einfamilienhauses gut 9000 Franken Gebühren zu wenig bezahlt. Am Dienstag stand er wegen Urkundenfälschung und ungetreuer Amtsführung vor Gericht.
Angela Mueller
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Roger B. war von 2005 bis 2014 Gemeindepräsident in Untereggen. 2011 und 2012 baute er dort gemeinsam mit seiner Frau ein Einfamilienhaus. Bei der Abrechnung der Anschlussbeiträge für Strom, Wasser und Abwasser kam es zu einer Unregelmässigkeit. 9156 Franken an Gebühren wurden nicht in Rechnung gestellt.

Die falsche Abrechnung hatte sich der Gemeindepräsident und Bauverwalter selber ausgestellt - ohne in den Ausstand zu treten. 2016 stellte die Gemeinde den Fehler fest und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Ex-Magistraten wegen ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung.

Einsprache gegen die Busse

Sie auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 320 Franken und eine Busse von 960 Franken. Der Bestrafte erhob dagegen Einsprache.

Laut Strafbefehl soll der Ex-Gemeindepräsident eine gefälschte Verfügung verwendet haben. Darin wurde der Neuwert des Einfamilienhauses mit 548'000 Franken angegeben, basierend auf einer provisorischen Schätzung. Nach der Fertigstellung des Hauses legte das Grundbuchamt den Gebäudewert auf 743'000 Franken fest.

Über 9000 Franken gespart

Statt die Anschlussgebühren nach dem effektiven höheren Wert zu bezahlen, verzichtete der Angeschuldigte auf die Anpassung der provisorischen Abrechnung. Er vermerkte dies handschriftlich auf der Verfügung. Dadurch «ersparte» er sich eine Nachzahlung von gut 9000 Franken. Die Staatsanwaltschaft erachtete dies als illegal.

Weil der Ex-Magistrat den Strafbefehl anfocht, musste sich am Dienstag die Einzelrichterin des Kreisgerichts Rorschach mit dem Fall befassen. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

 

veröffentlicht: 6. Februar 2018 19:49
aktualisiert: 6. Februar 2018 19:49

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