Schweiz

Tötung von Joggerin in Männedorf: Täter geständig, Untersuchungshaft beantragt

Tötungsdelikt in Männedorf

19-jähriger Täter ist ein Ex-Gymischüler von der Goldküste

23.05.2024, 19:21 Uhr
· Online seit 23.05.2024, 12:44 Uhr
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat weitere Details zum tödlichen Angriff auf eine Joggerin am Dienstagabend in Männedorf veröffentlicht. Beim Opfer handelt es sich, wie bereits berichtet, um eine 35-jährige Schweizerin. Der Täter war in der Region bekannt.

Quelle: ZüriNews / Tödliche Attacke in Männedorf: Details zum Täter / Beitrag vom Mai 2024

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Recherchen von TeleZüri zeigen, dass es sich beim Mann, der am Dienstagabend in Männedorf eine Joggerin getötet hat, um einen 19-jährigen Schweizer mit kroatischen Wurzeln handelt. Der junge Mann sei an der Goldküste und in der Stadt Zürich aufgewachsen. Im letzten Jahr hat er das Gymnasium abgeschlossen. In der Region kannte man den jungen Mann, so eine Tat hat ihm aber niemand zugetraut.

Quelle: 20 Minuten / CH Media Video Unit / Linus Bauer

Zum Opfer habe der Mann zuvor keine Beziehung gehabt. Im Alma Park sei er aber schon vor der Tat aufgefallen. Laut einem Augenzeugen hielt sich der 19-Jährige mit einer anderen Frau im Park auf. Recherchen von TeleZüri zeigen, dass es sich bei der Frau um die Freundin des Täters handelt. Der 19-jährige Täter sei schon in der Vergangenheit psychisch vorbelastet gewesen.

Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft

Gegen den von der Polizei verhafteten 19-jährigen Schweizer besteht ein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht heute Donnerstag Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

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Der junge Mann zeigte sich im Rahmen der Befragung geständig, heisst es weiter. Er war im Kanton Zürich zuvor wegen Gewaltdelikten nicht polizeilich verzeichnet.

Im Zuge der vom 19-jährigen Schweizer ausgehenden Gewalttat vom Dienstagabend wurde auch ein 50-jähriger Schweizer leicht verletzt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kannte der mutmassliche Täter weder die verstorbene Frau noch den leicht verletzten Mann.

Hintergründe, mögliches Motiv und genauer Ablauf der Tat sind weiterhin unklar und Gegenstand der Ermittlungen von Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft. Für den 19-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

(osc/vme)

veröffentlicht: 23. Mai 2024 12:44
aktualisiert: 23. Mai 2024 19:21
Quelle: ZüriToday

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