Schweiz

6 Antworten zur aussergewöhnlichsten Session der Geschichte

02.05.2020, 11:58 Uhr
· Online seit 02.05.2020, 05:00 Uhr
Die ausserordentliche Session des Parlamentes zur Coronakrise beginnt am 4. Mai nicht im Bundeshaus, sondern auf einem Messegelände.
Lorenz Honegger und Christoph Bernet
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Wo und wie hält das Parlament die Session ab?

Weil im Bundeshaus die Abstands- und Hygienevorschriften nicht umsetzbar sind, findet die ausserordentliche Session vom 4. bis zum 8. Mai auf dem Messegelände Bernexpo statt. Dies verursacht Mehrkosten von 3,7 Millionen Franken für Raummiete, Logistik-, Infrastruktur- und Sicherheitskosten. Der Zugang für Journalisten ist eingeschränkt, bei Interviews muss eine Distanz von zwei Metern eingehalten werden.

Lohnt sich der enorme ­Aufwand?

Zwingend ist die ausserordentliche Session nicht. Das Parlament hätte theoretisch auch die Sommersession abwarten können. Aus demokratiepolitischer Sicht ist es aber unschön, wenn der Bundesrat ohne Mitsprache des Parlaments über längere Zeit per Notrecht «durchregiert». Die Legislative sollte auch in der ausserordentlichen Lage ihre Rolle im Staat wahrnehmen.

Übernimmt das Parlament jetzt das Krisenmanagement?

Nein. Das Parlament hätte zwar die Kompetenz, selbst Notrecht anzuwenden, verzichtet aber darauf. Aus praktischer Sicht hätte der Erlass eigener Notverordnungen schlicht zu viel Zeit in Anspruch genommen. Aus staatspolitischer Sicht betrachten es viele Parlamentarier als problematisch, wenn die Legislative direkt in die Krisenbewältigung der Exekutive eingreift.

Wie bringen die Räte alle Entscheide in einer Woche unter?

Angesichts des knappen Zeitraums und der Dringlichkeit der Coronakrise ist ein normaler Gesetzgebungsprozess nicht möglich. Die vorberatenden Kommissionen versuchten deshalb, mit Gesprächen und Briefen auf den Bundesrat einzuwirken, in der Hoffnung, dass dieser ihre Wünsche auf dem Verordnungsweg umsetzt. Wo er dazu nicht bereit war, setzten die Kommissionen meistens auf Motionen. Stimmen beide Räte gleichlautenden Motionen zu, muss sich der Bundesrat rasch an die Arbeit machen. Mit dieser Strategie will das Parlament schnelle Ergebnisse erzielen.

Wo dürfte das Parlament den Bundesrat korrigieren?

  • Geschäftsmieten: Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will zwangsgeschlossene Betriebe von 70 Prozent der Miete befreien. Die Schwesterkommission des Ständerates möchte Kleinfirmen bis zu zwei Monatsmieten erlassen, wenn diese 5000 Franken nicht übersteigt. Bei höheren Mieten soll der Bund einen Drittel über­nehmen.
  • Kindertagesstätten: Während viele Eltern ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen, müssen die Kitas offen bleiben. Die Eltern müssen ihre Beiträge trotzdem bezahlen. Die Kitas befürchten daher vermehrte Vertragskündigungen und sogar Konkurse. Die Bildungskommissionen beider Kammern beantragen, dass der Bund sich an den Beiträgen von Eltern beteiligt, die ihre Kinder nicht mehr in die Kita schicken.
  • Notkredite: Für sein Vorgehen bei der Vergabe von Hilfskrediten an kleinere und mittlere Betriebe hat der Bundesrat viel Lob erhalten: Die Banken vergeben die Darlehen, der Bund übernimmt den grössten Teil des Ausfallrisikos. Die Finanzkommissionen wollen weitergehen: Sie verlangen, dass der Zins für Kredite bis 500000 Franken nach dem ersten Jahr bei null Prozent bleibt. Zudem wollen sie die Rückzahlungsfrist auf acht Jahre verlängern.
  • Medien: Der Bundesrat hat ein spezielles Hilfspaket für die Medienbranche abgelehnt. Die Kommissionen des Parlaments dagegen wollen Lokal- und Regionalzeitungen, übrige Tageszeitungen sowie regionale Radio- und Fernsehstationen mit Dutzenden Millionen Franken Soforthilfe unterstützen.

Wo benötigt der Bundesrat grünes Licht vom Parlament?

  • Nachtragskredite: Alleine 2020 belaufen sich die Ausgaben für Coronamassnahmen voraussichtlich auf über 15 Milliarden Franken. Knapp 2,6 Milliarden davon sind für Sanitätsmaterial und Medikamente bestimmt. Obwohl die Beträge enorm sind, gab es in den Finanzkommissionen keinen grösseren Widerstand.
  • Armeeeinsatz: Der Bundesrat hat am 16. März beschlossen, bis zu 8000 Armeeangehörige für den Assistenzdienst bis Ende Juni aufzubieten. Der Einsatz überschreitet die Grenze von maximal 2000 Angehörigen und drei Wochen Einsatzdauer bei weitem. National- und Ständerat müssen dem grössten Truppenaufgebot seit dem Zweiten Weltkrieg deshalb zustimmen. Das Geschäft ist unbestritten.
veröffentlicht: 2. Mai 2020 05:00
aktualisiert: 2. Mai 2020 11:58
Quelle: CH Media

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