· Online seit 16.06.2023, 10:20 Uhr
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Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen, wie der Bundesrat schrieb.
Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.