Schweiz

Abschuss des Wolfes soll nur in der Nähe von Siedlungen und Schafherden erlaubt sein

08.05.2020, 16:07 Uhr
· Online seit 08.05.2020, 15:56 Uhr
Das Volk stimmt zwar erst im September über das neue Jagdgesetz ab. Am Freitag hat der Bundesrat bereits aufgezeigt, wie er das Gesetz umsetzen möchte. Der Abschuss von Wölfen soll nur in der Nähe von Siedlungen und Schafherden erlaubt sein.
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(rwa) Eigentlich hätte das Stimmvolk am übernächsten Sonntag über das neue Jagdgesetz befunden. Wegen der Coronakrise hat der Bundesrat den Urnengang auf September verschoben. Letztes Jahr entschied das Parlament, den Schutz des Wolfes zu lockern. Dagegen haben Umweltverbände das Referendum ergriffen.

Am Freitag hat der Bundesrat dargelegt, wie das Gesetz konkret umgesetzt werden soll. Dazu hat er einen Entwurf in die Vernehmlassung verabschiedet. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kantone unter bestimmten Bedingungen Wölfe abschiessen können. Der Bundesrat hat nun diese konkretisiert.

Keine «Trophäenjagd» alter Steinböcke

Ein Abschuss ist aus seiner Sicht nur zulässig, wenn sich Wolfsrudel in der Nähe von Siedlungen oder Schafherden aufhalten. Ziel der Regulierung sei es, dass die Tiere ihre natürliche Scheu behielten und Siedlungen fernblieben, schreibt das Bundesamt für Umwelt in der Mitteilung. Der Wolf bleibe eine geschützte Tierart und dürfe nicht gejagt werden.

Weiterhin verboten bleibt der Abschuss von Luchsen, Bibern, Graureihern und Gänsesägern. Um den Bestand zu regulieren, dürfen weiterhin Steinböcke und Höckerschwäne abgeschossen werden. Um eine übermässige «Trophäenjagd» zu verhindern, will der Bundesrat den Abschuss von alten Steinböcken weiter einschränken.

veröffentlicht: 8. Mai 2020 15:56
aktualisiert: 8. Mai 2020 16:07
Quelle: CH Media

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