Bundesgericht

Abstimmung über Heiratsstrafe wird nicht wiederholt

05.11.2020, 12:43 Uhr
· Online seit 05.11.2020, 12:41 Uhr
Die Initiative gegen die Heiratsstrafe kommt nicht ein zweites Mal vors Volk. Die CVP durfte ihr Begehren zurückziehen. Zu diesem Urteil kommt das Bundesgericht.
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Die höchsten Richter in Lausanne wiesen am Donnerstag die Beschwerden eines Vereins und von mehreren Personen ab. Die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten werde durch den Rückzug des Volksbegehrens nicht verletzt, befand das Gericht. Es sei auch nicht ersichtlich, weshalb eine Wiederholung der Abstimmung notwendig wäre, um das Vertrauen der Stimmberechtigten in die demokratischen Prozesse wiederherzustellen.

Im Februar 2016 hatte die Stimmbevölkerung knapp die Volksinitiative «für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei. Eigentlich hätte das Volk nochmals darüber entscheiden müssen. Die CVP zog in der Folge jedoch die Initiative zurück. Hauptgrund war die umstrittene Definition der Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau.

Bei der direkten Bundessteuer werden viele Ehepaare mit höheren Einkommen sowie Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen steuerlich schlechter gestellt als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Seit Jahren gibt es Bemühungen, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen.

(rwa)

veröffentlicht: 5. November 2020 12:41
aktualisiert: 5. November 2020 12:43
Quelle: CH Media

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