Abstimmung wird wiederholt
Es ist das erste Mal, dass das Bundesgericht eine eidgenössische Abstimmung aufhebt. Der Entscheid des Bundesgerichts fiel mit vier zu einer Stimmer klar aus. Die Mehrheit der Richter ist der Ansicht, dass der Bundesrat die Stimmberechtigten bei der Anzahl der betroffenen Paare falsche Angaben gemacht habe.
So habe er nie darüber aufgeklärt, dass es sich bei den mutmasslich betroffenen 80'000 Doppelverdienerpaaren um eine Schätzung handle. Und zudem stammten die Zahlen aus dem Jahr 2001.
Die Stimmberechtigten hätten gemäss Bundesgericht darauf vertrauen können, dass die vom Bund genannten Zahlen korrekt seien. Diese seien massgeblich gewesen für die Meinungsbildung.