Identität

Änderung des Geschlechts: 16-Jährige müssen Eltern nicht fragen

16.12.2020, 10:34 Uhr
· Online seit 16.12.2020, 10:34 Uhr
Transmenschen oder intersexuelle Personen sollen künftig einfacher ihr Geschlecht ändern können. Wer jünger als 16 Jahre alt ist, soll dafür das Einverständnis der Eltern haben müssen.
Anzeige

(rwa) National- und Ständerat wollen künftig eine einfachere Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenregister ermöglichen. Transmenschen sowie intersexuelle Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ohne Vorbedingungen eine entsprechende Erklärung bei der Zivilstandsbeamtin abgeben können. Darauf hatten sich die Räte bereits in der Herbstsession geeinigt.

Am Mittwoch ging es in der grossen Kammer noch um die Frage, ob bei Minderjährigen die Eltern zustimmen müssen. Der Nationalrat hatte den Passus ursprünglich ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf streichen wollen. Das ging dem Ständerat zu weit. Er schlug darauf einen Kompromiss vor. Wer jünger als 16 Jahre alt ist, soll trotzdem die Zustimmung der Eltern haben müssen.

«Schutz vor unbedachten Handlungen»

Der Nationalrat ist nun bei der dritten Lesung auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit folgte er seiner Kommission. Eine Minderheit wollte an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festhalten. Die Zustimmung in einer derart weitreichenden Frage könne vor unbedachten Erklärungen und Handlungen schützen, argumentierte sie. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Bis vor ein paar Jahren konnten Menschen mit Transidentität erst dann eine Änderung des Eintrags beantragen, wenn diese eine operative Angleichung ihrer Geschlechtsorgane vorgenommen hatten. Wenn sie verheiratet waren, mussten sie sich zunächst scheiden lassen. Bis heute braucht es noch ein gerichtliches Verfahren, um eine Geschlechtsänderung anzuerkennen.


veröffentlicht: 16. Dezember 2020 10:34
aktualisiert: 16. Dezember 2020 10:34
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige