Identität

Änderung des Geschlechts: Minderjährige sollen Eltern nicht fragen müssen

07.12.2020, 19:04 Uhr
· Online seit 07.12.2020, 18:44 Uhr
Transmenschen oder intersexuelle Personen sollen künftig einfacher ihr Geschlecht ändern können. Bei Minderjährigen solle dafür auch kein Einverständnis der Eltern notwendig sein, findet der Nationalrat.
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(rwa) National- und Ständerat wollen künftig eine einfachere Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenregister ermöglichen. Transmenschen sowie intersexuelle Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ohne Vorbedingungen eine entsprechende Erklärung bei der Zivilstandsbeamtin abgeben können. Darauf hatten sich die Räte bereits in der Herbstsession geeinigt.

Am Montag ging es in der grossen Kammer noch um die Frage, ob bei Minderjährigen die Eltern zustimmen müssen. Der Nationalrat hatte den Passus ursprünglich ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf streichen wollen. Das ging dem Ständerat zu weit. Er schlug darauf einen Kompromiss vor. Wer jünger als 16 Jahre alt ist, soll trotzdem die Zustimmung der Eltern haben müssen.

«Willkürliche Altersgrenze»

Der Nationalrat lehnte das mit 93 zu 81 Stimmen bei 11 Enthaltungen ab. Damit folgte er seiner Kommission, der keine Altersabstufung wollte. Die realen Probleme würden nicht gelöst, vor allem wenn Minderjährige nicht auf verständnisvolle Eltern träfen, erklärte Christa Markwalder (FDP/BE) im Namen der Kommission. Auch seien die Hürden an die Urteilsfähigkeit schon heute sehr hoch. Tamara Funiciello (SP/BE) betonte, die Realität zeige, dass das Suizidrisiko von minderjährigen Transmenschen um 40 Prozent höher sei.

Justizministerin Karin Keller-Sutter verteidigte ihre früheren Ratskollegen der kleinen Kammer. In den letzten zwei Jahren habe es schweizweit lediglich 15 Fälle von Kindern unter 16 Jahren gegeben. Die Altersgrenze sei deshalb sinnvoll. Sie betonte auch, dass der Bundesrat mit dieser Variante leben könne.

Diskussion in der Familie zwingend

Eine Minderheit wollte an der ursprünglichen Fassung des Bundesrates festhalten. Die Zustimmung in einer derart weitreichenden Frage könne vor unbedachten Erklärungen und Handlungen schützen, argumentierte sie. Mauro Tuena (SVP/ZH) erklärte, in der Familie müsse eine Diskussion entstehen. Damit geht das Geschäft nochmals in den Ständerat.

Bis vor ein paar Jahren konnten Menschen mit Transidentität erst dann eine Änderung des Eintrags beantragen, wenn diese eine operative Angleichung ihrer Geschlechtsorgane vorgenommen hatten. Wenn sie verheiratet waren, mussten sie sich zunächst scheiden lassen. Bis heute braucht es noch ein gerichtliches Verfahren, um eine Geschlechtsänderung anzuerkennen.


veröffentlicht: 7. Dezember 2020 18:44
aktualisiert: 7. Dezember 2020 19:04
Quelle: CH Media

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