Die Organisation veröffentlichte am Sonntag grausige Bilder aus den betroffenen Betrieben: Darauf zu sehen waren Hennen mit blutigen Verletzungen sowie zahlreiche apathische oder sogar tote Legehennen.
Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher
Die zuständigen kantonalen Veterinärämter seien bereits über die Missstände informiert worden, teilte TIF-Präsident Tobias Sennhauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. TIF werde gegen die betroffenen Tierhalter zudem sobald wie möglich Anzeige wegen mehrfacher Tierquälerei einreichen. Über die von der Organisation erhobenen Vorwürfe hatte zuerst die «Sonntagszeitung» berichtet.
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren
Eigentlich seien Hühner vor dem Tierschutzgesetz gleichermassen geschützt wie Hunde oder Katzen, schreibt TIF in einer Mitteilung. «Das Tierschutzgesetz schreibt vor, den Eigenwert der Hühner um ihrer selbst willen zu schützen», wird Sennhauser zitiert. Demnach dürfe niemand einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die kranken, verletzten oder toten Tiere in den beiden Betrieben seien vernachlässigt worden. Laut Tierschutzgesetz könne dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Massentierhaltung als Problem
Kein anderes sogenanntes Nutztier lebe in derart grossen Beständen wie das Huhn, schreibt TIF weiter. Bei 18'000 Legehennen – die gesetzlich erlaubte Obergrenze – sei es unmöglich, jedes Tier einzeln zu betreuen.
Ein grosses Problem in so grossen Ställen sei der Kannibalismus. Dabei würden die Hühner einander die Federn vom Leib reissen oder sich an den Zehen picken. Dabei komme es zu Blutverlust, der für die Hühner lebensbedrohlich sein könne. Jeden Tag würden Hühner qualvoll im Stall sterben. «In der Massentierhaltung bleibt das Tierwohl auf der Strecke», so Sennhauser.