Schweiz

Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen Zugang zur Samenspende haben

27.02.2020, 13:01 Uhr
· Online seit 27.02.2020, 12:39 Uhr
Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin will, dass die Regeln zur Samenspende überarbeitet werden. Die Gesetze würden der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nicht gerecht.
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(mg) Neu sollen auch gleichgeschlechtliche Paaren sowie alleinstehende Frauen den Zugang zur Samenspende erhalten. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Samenspende. Das aktuelle Gesetz stamme aus den späten 1990er-Jahren und werde den heutigen Entwicklungen nicht mehr gerecht, so die NEK.

So hätten sich die Techniken der Reproduktionsmedizin stark entwickelt und auch habe ein «deutlicher Wandel hinsichtlich der Lebensformen und des Familienbildes» stattgefunden, schreibt die NEK. Sie empfiehlt daher eine Anpassung der gegenwärtigen Regelung.

Weiter fordert die Kommission, dass künftig auch «urteilsfähige minderjährige Personen» Auskunft über ihre Abstammungsdaten verlangen können. Heute können das mittels Spendersamen gezeugte Personen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs einfordern. Auch fordert die NEK mehr Transparenz, wenn es um die Kosten und Entschädigungen einer Spendersamenbehandlung oder um genetische Untersuchungen bei Samenspendern gehe.

veröffentlicht: 27. Februar 2020 12:39
aktualisiert: 27. Februar 2020 13:01
Quelle: CH Media

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