In jedem Fall muss der Waffenhersteller eine Verbindungsstrafe von 7500 Franken zahlen. Sein Unternehmen muss eine Ersatzforderung von 30'000 Franken leisten.
Der Unternehmer stand am Freitag vor dem Bundesstrafgericht. Ihm wurde vorgeworfen, Zertifikate gefälscht zu haben, um das kasachische Regime beliefern zu können.
Den Fall hatte die Bundeskriminalpolizei (BKP) zur Anzeige gebracht. Sie folgte damals einem Hinweis des Zollfahndungsamts Stuttgart. Dieses hatte gegen eine deutsche Firma ermittelt, welche Waffen und Munition an Regierungsbehörden in Kasachstan verkauft hatte.
Gemäss Strafbefehl kaufte das deutsche Unternehmen auch Waffen bei einer Schweizer Firma, deren Inhaber sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten musste. Das Unternehmen soll die Waffen aus dem Deal mit den Deutschen direkt nach Kasachstan weitergeschickt haben - sechs Scharfschützengewehre und zahlreiche Tränengasgranaten.
Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gab es aufgrund der «Menschenrechtssituation» in Kasachstan im Juni 2008 jedoch kein grünes Licht für die Ausfuhr. Die Waffen sollen laut Strafbefehl für die Anti-Terror-Einheit «Arystan» bestimmt gewesen sein.
Ein Jahr später wandte sich die Firma erneut mit einem Gesuch ans SECO: Dieses Mal standen sechs Scharfschützengewehre, 18 Granatwerfer und 1020 Tränengasgranaten auf dem Ausfuhrbeleg. Als Adressat war ein Unternehmen in Neuseeland eingetragen, das auf den Unterlagen zusicherte, keinen «Re-Export ohne Bewilligung von neuseeländischen Behörden vorzunehmen».
Dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft war zu entnehmen, dass die Waffen dennoch von Neuseeland aus nach Kasachstan weiterverschickt wurden. Möglich gemacht haben soll dies ein manipuliertes Exportzertifikat, das die Unterschrift des Unternehmenschefs trug. Ihm wurde deshalb vorgeworfen, gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen zu haben.
Bereits im Dezember 2014 entschied die Bundesanwaltschaft auf eine Busse von 3000 Franken und eine Beschlagnahmung des mutmasslich illegal erzielten Gewinns von 30'000 Franken. Weil der Unternehmenschef Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hatte, musste das Bundesstrafgericht den Fall beurteilen.
Die Angaben für die Ausfuhr der Waffen seien zu ungenau formuliert worden, sagte der Richter am Freitag bei der Eröffnung des Urteils. Der Einwand der Verteidigung, dass sich die Praxis des SECO ständig verändert habe, gilt laut dem Richter nicht.
Hier sei die Verantwortung durch die Verteidigung «auf das SECO abgewälzt worden», sagte der Richter. Der Verurteilte habe auf dem Ausfuhrschein als «definitiven Bestimmungsort» Neuseeland eingetragen. Dabei habe er in Tat und Wahrheit immer gewusst, dass die Waffen nach Kasachstan gelangen sollten.
Die Verteidigung beantragte sofort nach der Urteilsverkündung ein schriftliches Urteil. Man wolle das Urteil anfechten, sagte der Unternehmer auf Nachfrage.