Wollte Vortrag halten

Bei Treffen im Aargau: Rechtsextremist Martin Sellner von Polizei angehalten

18.03.2024, 11:28 Uhr
· Online seit 16.03.2024, 19:35 Uhr
In den letzten Tagen wurde über einen Besuch des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner in der Schweiz spekuliert. Am Samstag tauchte Sellner im Aargau auf. Zu seinem geplanten Vortrag kam es nicht – die Polizei schritt ein.
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Im Rahmen eines Treffens mit der «Jungen Tat» sollte der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner am Samstagabend einen Vortrag halten. Bereits im Vorfeld wurden Interessierte des «MS-Vortrags» in verschiedenen Messenger-Diensten mit einer Nachricht mobilisiert. In dieser wurden mehrere Treffpunkte sowie weitere Detailinfos genannt. Ausserdem stand unter anderem: «Haltet einen Ausweis bzw. Schriftverkehr der Anmeldung jederzeit bereit.»

Geheimer Treffpunkt im Aargau

Weil Sellner im Vorfeld ein Bild von sich vor einem Restaurant in Hagenbuch ZH teilte, wurde zuerst davon ausgegangen, dass das geheime Treffen in Zürich stattfinden könnte. Die Interessenten – mutmasslich Aktivisten und Sympathisanten der Jungen Tat – trafen sich schliesslich aber am späten Nachmittag in Kanton Aargau. Der genau Austragungsort des Vortrages ist nicht bekannt, er dürfte allerdings zwischen Ennetbaden und Koblenz liegen, da in der Mobilisierungsnachricht der Bahnhof Koblenz für ÖV-Reisende und ein Parkplatz in Ennetbaden für Autofahrende angegeben wurde.

Sellner soll verhaftet worden sein

Wie Bilder von Tele M1 zeigen, war am Samstagnachmittag auch die Kantonspolizei Aargau mit Einsatzkräften vor Ort. Die Kantonspolizei Zürich forderte im Vorfeld vom Fedpol eine Einreisesperre. Laut einem X-Post von Massvoll-Aktivist Nicolas A. Rimoldi soll der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner, der den Vortrag halten sollte, von der Polizei verhaftet worden sein.

Auf Anfrage von ArgoviaToday stellt Corina Winkler, Kommunikationschefin der Kantonspolizei Aargau, jedoch klar: «Wir haben ihn nicht verhaftet, sondern angehalten. Es geht hier um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und nicht um eine Festnahme.»

(red.)

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veröffentlicht: 16. März 2024 19:35
aktualisiert: 18. März 2024 11:28
Quelle: ArgoviaToday

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