Beil-Attacke: Lette wird wegen versuchten Mordes angeklagt

04.09.2018, 13:00 Uhr
· Online seit 04.09.2018, 10:09 Uhr
Ein 18-jähriger Lette, der im Oktober 2017 in Flums SG mehrere Personen mit einem Beil verletzte, muss vor Gericht. Die St. Galler Jugendanwaltschaft klagt den mutmassliche Täter wegen mehrfachen versuchten Mordes an.
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Der aus Lettland stammende Lehrling hatte in Flums mehrere Personen mit einem Beil angegriffen und sechs Opfer zum Teil schwer verletzt. Die Polizei nahm den Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Dabei wurde er ebenfalls verletzt.

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist nun abgeschlossen, wie es in der Mitteilung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom Dienstag heisst.

Der 18-Jährige wird verdächtigt, am Abend des 22. Oktober 2017 bei seinem Wohnort einen Holzstapel in Brand gesetzt zu haben. Danach verletzte er auf dem Postplatz von Flums mehrere Menschen mit einem Beil. Er soll die Opfer in Tötungsabsicht attackiert haben.

Mit einem entwendeten Auto flüchtete er, landete aber bald in einem Gartenzaun. Bei einer Tankstelle griff der Beschuldigte mehrere Frauen mit einem Beil und einer Schere an und verletzte sie. Mit dem Auto eines Opfers fuhr er danach in die Fassade eines Tankstellenshops. Danach wurde er von der Polizei verhaftet.

Der Beschuldigte leide gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Die Jugendanwaltschaft klagt den Beschuldigten beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.

Ferner soll eine geschlossene Unterbringung angeordnet werden. Der Beschuldigte befand sich nach seiner Verhaftung in Untersuchungshaft. Seit dem 23. März 2018 ist er im Rahmen einer vorsorglichen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Der junge Mann ist nicht vorbestraft. Er war aber bereits zuvor durch Gewaltfantasien aufgefallen.

Nach der blutigen Beil-Attacke in Flums untersuchte die St. Galler Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen den damals 17-jährigen Täter rechtmässig war. Die Anklagekammer hatte der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu erteilt.

Zwei Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen hatten bei Tankstelle in Flums mehrere Schüsse auf den 17-jährigen Letten abgegeben. Es wurden gesamthaft vier Schüsse abgefeuert. Ein Schuss streifte den Beschuldigten an der Hüfte. Ein weiterer Schuss traf ihn im Oberschenkel. Zwei Schüsse verfehlten ihr Ziel.

Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten wurde eingestellt, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag weiter. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Polizisten auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff beziehungsweise auf einen Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen.

Damit waren die Schussabgaben wie auch der Einsatz der Taser gerechtfertigt und verhältnismässig. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 4. September 2018 10:09
aktualisiert: 4. September 2018 13:00
Quelle: SDA

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