Bildungsdirektion beschliesst: Erwachsene müssen an Zürcher Schulen Masken tragen
Damit will die Bildungsdirektion einen möglichst uneingeschränkten Schul- und Lehrbetrieb ermöglichen, wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Die generelle Maskenpflicht gilt für Lehr- und Schulpersonal, Behördenmitglieder und Eltern, sowie für Schülerinnen und Lernende an den Schulen der Sekundarstufe II und Studierende der höheren Berufsbildung. Neben den Schulgebäuden sind laut der Mitteilung auch Sporthallen, Betreuungsräume und Pausenplätze eingeschlossen.
Ausgenommen sind weiterhin Unterrichtssequenzen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder der Schutz beispielsweise durch Plexiglas sichergestellt werden kann. Die Massnahme gilt laut der Bildungsdirektion vorerst bis Ende Jahr, kann aber je nach Entwicklung der Lage verschärft oder aufgehoben werden.
(agl)