Preisbindungsklausel

Booking.com darf Schweizer Hotels keine Preise mehr diktieren

08.06.2022, 16:40 Uhr
· Online seit 08.06.2022, 16:33 Uhr
Hotels sollen ihre Zimmer auf der eigenen Website bald zu günstigeren Preisen anbieten dürfen, als Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com. Das Parlament verbietet eine sogenannte Preisbindungsklausel.
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In Zukunft sollen Hoteliers ihre Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Der Ständerat verabschiedete am Mittwoch die entsprechende Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Schlussabstimmung. Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.

Und das Parlament ging weiter als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte und entschied, dass auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln verboten werden. Wirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte ebenfalls vergeblich für die Version des Bundesrates. 

Stärkung von KMU-Betrieben

Beat Rieder sprach von einer Stärkung der KMU-Betriebe. Wenn in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 jemand Gewinne gemacht habe, sei es Booking.com. Diese Plattform beherrsche den Markt, stellte Pirmin Bischof fest. Die Politik müsse die internationale Kartellwelt in ihre Betrachtungen einbeziehen.

Andrea Caroni wandte ein, dass das Trittbrett-Fahren sei, wenn man Plattformen und deren Zugang zur Welt als Maklerinnen nutze und ihnen die Kommission verweigere. Ruedi Noser doppelte nach, solche Vorschriften hielten innovative Firmen vom Land fern. Wer sein Hotel füllen wolle, bleibe auf Buchungsplattformen angewiesen.

Schon verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.

«Lex Booking»

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Pirmin Bischof von 2016 zurück, den das Parlament an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.

Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als «Lex Booking» bezeichnet.

Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hotels «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Chef Glenn Fogel hält nichts nichts von der schärferen Regulierung. Booking.com sei seit über zwanzig Jahren in der Schweiz tätig und habe die Kommission für die Hotels nie erhöht, sagte er am Dienstag in einem Interview mit der  «Neuen Zürcher Zeitung».

(sda/roa)

veröffentlicht: 8. Juni 2022 16:33
aktualisiert: 8. Juni 2022 16:40
Quelle: Today-Zentralredaktion

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