Elektronische Stimmabgabe

Bund will Versuche mit E-Voting wieder in Gang bringen

21.12.2020, 11:24 Uhr
· Online seit 21.12.2020, 10:42 Uhr
Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit E-Voting durchführen können. Dazu hat der Bund neue Grundlagen erarbeitet und die Sicherheitsvorgaben erhöht.
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(dpo) Nachdem ein geplanter Versuchsbetrieb für E-Voting letztes Jahr gescheitert ist, will der Bundesrat dem Projekt wieder neues Leben einhauchen. Der Bund hat sich mit Fachleuten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften ausgetauscht und die Grundlagen für einen erneuten Versuchsbetrieb überarbeitet. Dazu sind unter anderem die Sicherheitsvorgaben und Vorschriften für Transparenz erhöht worden, wie die Bundeskanzlei am Montag mitteilt.

Künftig soll der Bund demnach nur noch verifizierbare Systeme für das E-Voting zulassen. Bundeskanzler Walter Thurnherr sagte vor den Medien in Bern: «Wer elektronisch abstimmt, kann bei solchen Systemen überprüfen, dass seine Stimme richtig registriert wurde». Zudem könnten Manipulationen an den abgegebenen Stimmen erkannt werden.

Weiter sollen unabhängige Experten stärker in die Konzeption, Entwicklung und Prüfung von E-Voting-Systemen einbezogen und der Dialog mit der Wissenschaft verstärkt werden.

Belohnung für das Auffinden von Fehlern

Um die Sicherheit der Systeme weiter zu festigen, sollen sie nach dem Willen des Bundes durch die Öffentlichkeit auf Fehler überprüft werden. Wer den Bund hierbei unterstützt, soll finanziell belohnt werden. Weiter strebt der Bund gemäss der überarbeiteten Grundlage für künftige Systeme die Veröffentlichung unter einer Open-Source-Lizenz an.

Als nächsten Schritt soll die Bundeskanzlei zusammen mit den Kantonen die rechtlichen Grundlagen für eine Wiederaufnahme des Versuchs bis Mitte 2021 erarbeiten. Sobald die Rechtsgrundlagen angepasst und die Systeme mit Erfolg unabhängig überprüft wurden, könnten die Versuche mit dem E-Voting wieder beginnen, heisst es in der Mitteilung.

In der darauf folgenden Phase des Versuchsbetriebs sollen kantonal dann höchstens 30 Prozent und national höchstens 10 Prozent aller Stimmberechtigten für das E-Voting zugelassen werden. Dabei könne jeder Kanton selber entscheiden, ob er Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen möchte. Auch für die Beschaffung der Systeme sind primär die Kantone zuständig.

Gemäss Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, wollen einzelne Kantone bereits übernächstes Jahr die Versuche mit E-Voting wieder aufnehmen: «2022 wollen Thurgau, St. Gallen und Freiburg wieder beginnen.»

Post könne wieder System für Versuch anbieten

In der Schweiz finden seit 15 Jahren Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe statt. Bis 2019 wurde E-Voting testweise an über 300 Urnengängen in zehn Kantonen angeboten. Zur Auswahl standen ein System des Kantons Genf sowie eines der Schweizerischen Post. Beide beendeten jedoch ihr Projekt. Letztere stampfte ihr E-Voting-System ein, weil Mängel im Quellcode, dem Herz des Systems, entdeckt wurden.

Daraufhin hat sich der Bund mit verschiedenen Fachexperten ausgetauscht und eine Überarbeitung der Grundlagen für einen erneuten Versuchsbetrieb in Angriff genommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich der Bund noch nicht auf ein System festgelegt, aber es gibt einen potenziellen Anbieter, wie Walter Thurnherr vor den Medien sagte: «Wir sind mit der Post im Gespräch.» Doch der Versuch schreibe nicht vor, dass es nur einen Anbieter gebe, so der Bundeskanzler weiter. «Im Gegenteil, es sind eigentlich mehrere begrüsst.»

veröffentlicht: 21. Dezember 2020 10:42
aktualisiert: 21. Dezember 2020 11:24
Quelle: CH Media

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