Bundesanwaltschaft klagt IZRS-Vorstand wegen Propaganda-Videos an

21.09.2017, 15:20 Uhr
· Online seit 21.09.2017, 10:17 Uhr
Die Bundesanwaltschaft macht mit der Bekämpfung von Terrorismus-Propaganda Ernst und klagt drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats an. Sie wirft ihnen vor, mithilfe von Videomaterial einen führenden Al-Kaida-Vertreter vorteilhaft dargestellt zu haben.
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Angeklagt sind Nicolas Blancho, der Präsident des Islamischen Zentralrats (IZRS), sowie zwei Vorstandsmitglieder des Vereins. Dies teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mit. Bei letzteren zwei handelt es sich um den Kommunikationsverantwortlichen Qaasim Illi sowie Naim Cherni, der unter anderem für Filmaufnahmen verantwortlich ist.

Die Angeklagten haben aus Sicht der Behörde gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat verstossen. Zu diesem Schluss kommt die BA nach Ermittlungen, die sie im Dezember 2015 aufgenommen hatte. Die Beschuldigten müssen sich deshalb vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.

Dem als radikal eingestuften Verein wird vorgeworfen, zwischen Ende September und Mitte Oktober 2015 in Syrien Filmaufnahmen mit einem führenden Vertreter der verbotenen terroristischen Organisation Al-Kaida hergestellt zu haben.

Konkret war damals Naim Cherni, ein junger Berner mit deutschem Pass, nach Syrien gereist. Dabei entstanden ein Film und ein 38-minütiges Interview mit Abdallah al-Muhaysini - einem Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung»). Zu dieser gehört nach früheren Angaben der BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front.

Die Filmaufnahmen seien in der Folge dazu verwendet worden, den Al-Kaida-Vertreter propagandistisch darzustellen, schreibt die BA. So wurden die beiden Videos auf der Videoplattform Youtube veröffentlicht. Ausserdem sollen die Beschuldigten die Filme via Social Media und einer öffentlichen Veranstaltung aktiv beworben haben.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, dem interviewten Dschihadistenführer mit diesen Propaganda-Videos eine prominente Plattform geboten und dadurch den dschihadistisch motivierten Terrorismus unterstützt zu haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der IZRS nehme das Verfahren «gelassen», schrieb Qaasim Illi am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Anklage-Erhebung sei keine Überraschung. Der Verein hatte die Vorwürfe bereits kurz nach Eröffnung des Strafverfahrens im Dezember 2015 von sich gewiesen.

Wenn dem Verein Propaganda vorgeworfen werden könne, dann solche «gegen den IS, aber sicher nicht für Al-Kaida». Dieser Vorwurf sei paradox, schreibt der Kommunikationsverantwortliche. Er bezeichnet das Verfahren denn auch als «politisch motivierten Schauprozess».

Der IZRS halte an seinem Recht fest, Interviews mit relevanten Persönlichkeiten im Kontext der «syrischen Revolution» führen zu dürfen, heisst es in einer früheren Stellungnahme.

Im Zusammenhang mit dem dschihadistisch motivierten Terrorismus führt die Bundesanwaltschaft derzeit insgesamt rund sechzig Strafverfahren, wie sie weiter mitteilte. Die Verfahren drehten sich primär um den Verdacht der Propaganda für terroristische Organisationen.

Sie führt unter anderem auch mehrere Verfahren gegen Personen, die mit der Organisation «Lies!» in Verbindung stehen, welche in Schweizer Städten Korane verteilt. Der Behörde liegen konkrete Hinweise dafür vor, dass die Koran-Verteilaktionen vorwiegend dazu dienen, Unterstützer für den Islamischen Staat zu rekrutieren.

Forderungen, sowohl den Verein IZRS als auch die Organisation «Lies!» zu verbieten, stehen schon lange im Raum. Der Nationalrat hat just am Donnerstag eine Motion des Solothurner SVP-Nationalrats Walter Wobmann angenommen, die ein Verbot von «Lies!» fordert. Nun ist der Ständerat am Zug.

Aus aktuellem Anlass fragte Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) während der Ratsdebatte Verteidigungsminister Guy Parmelin, ob der Bundesrat nun bereit sei, den Islamischen Zentralrat zu verbieten.

Der Verteidigungsminister antwortete, der Anklage seien lange Abklärungen vorausgegangen. Der Bundesrat verfolge die Entwicklungen und sei gegebenenfalls bereit, ein Verbot zu prüfen.

Der Islamische Zentralrat zählt zurzeit nach eigenen Angaben rund 3900 Mitglieder. Das entspricht etwa einem Prozent der in der Schweiz lebenden Muslime.

veröffentlicht: 21. September 2017 10:17
aktualisiert: 21. September 2017 15:20
Quelle: SDA

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