Schweiz

Bundesrat lässt  bei neuen Regeln für Pelze eine Hintertür offen

19.02.2020, 12:50 Uhr
· Online seit 19.02.2020, 12:23 Uhr
Wer in Zukunft Pelzprodukte kauft, soll wissen, ob es sich um echten Pelz oder Kunstpelz handelt. Allerdings dürfen nach dem Willen des Bundesrates Pelze unbekannter Herkunft verkauft werden.
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(rwa) Der Bundesrat hat am Mittwoch die geänderte Pelzdeklarationsverordnung verabschiedet. Damit werde die Kennzeichnung von Pelzen und die Angabe zur Gewinnungsart verbessert, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung.

Ab April gilt: Verkaufsstellen von Pelzprodukten sind verpflichtet, echte Pelze eindeutig und mit der Deklaration «Echtpelz» zu deklarieren. Damit sollen auch Laien zwischen Kunst- und Echtpelz unterscheiden können. Soweit sind auch die Tierschützer einverstanden.

«Herkunft unbekannt» als Hintertür

Umstritten in der Vernehmlassung war jedoch die Herkunftsdeklaration: Zu dieser sind die Verkäufer schon heute verpflichtet: Sie müssen angeben, aus welchem Land ein Pelzprodukt stammt. Allerdings funktioniert das in der Praxis nicht besonders gut. Auf Pelzauktionen würden den Einkäufern «nicht konsequent verlässliche Informationen über die Herkunft und Gewinnungsart der Pelze» weitergegeben, schreibt das BLV in Erläuterungen.

In solchen Fällen will der Bund die Angabe «Herkunft unbekannt» ermöglichen. Für Tierschutzorganisationen unverständlich. Damit öffne der Bund dem Import der billigsten Qualpelze Tür und Tor, warnte etwa der Zürcher Tierschutz. Der Schweizer Tierschutz kritisierte, das sei ein Kniefall vor dem Handel, der oft Probleme habe, die Herkunft der Pelze zu klären.

Bei Deklaration hapert es

Trotz dieser Kritik hält der Bundesrat an dem umstrittenen Punkt fest. Etwas anders löst der Bund das Problem bei der Gewinnungsart von Pelzen. Ist es nicht möglich, zuverlässige Informationen darüber zu erhalten, heisst es zwar «Gewinnungsart unbekannt». Versehen ist das aber mit dem Hinweis: «kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- und Jagdform stammen». Konsumentinnen und Konsumenten könnten so nach Ansicht des Bundesrates auf den Kauf von Pelzprodukten verzichten, wenn deren Gewinnung ihren Ansprüchen auf Tierschutz nicht genügt.

Dass es bei der korrekten Deklaration von Pelzprodukten hapert, haben verschiedene Kontrollen durch den Bund in den letzten Jahren gezeigt. Bis Ende 2017 hat das BLV 235 von ihnen kontrolliert, wobei in 80 Prozent der Fällen Beanstandungen notwendig waren. Meist handelte es sich allerdings laut BLV «um kleinere administrative Mängel» wie einen nicht korrekt angegebenen lateinischen Namen.

veröffentlicht: 19. Februar 2020 12:23
aktualisiert: 19. Februar 2020 12:50
Quelle: CH Media

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