Schweiz

Bundesrat schreibt Bauern vor, wie sie Gülle auszubringen haben

12.02.2020, 11:44 Uhr
· Online seit 12.02.2020, 11:03 Uhr
Landwirte dürfen ihre Gülle ab 2022 nicht mehr mit Pralltellern sondern nur noch mit einem Schleppschlauch verteilen. Das hat der Bundesrat entschieden, um den Ausstoss von Ammoniak zu senken.
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(rwa) Der Bundesrat hat am Mittwoch Änderungen an drei Verordnungen im Umweltbereich genehmigt. Neu geregelt wird der Umgang mit Gülle in der Luftreinhalteverordnung. Über 90 Prozent der Ammoniakemissionen stammten hierzulande aus der Landwirtschaft – ein Grossteil entfalle auf die Gülle. In diesem Bereich sieht der Bundesrat Potenzial zur Reduktion.

Er hat daher zwei neue Massnahmen beschlossen, die 2022 in Kraft treten. Güllelager müssen in Zukunft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann. Weiter gilt neu die Vorschrift, Gülle – wo topografisch möglich – mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen. Laut Mitteilung setzen bereits viele Betriebe diese Massnahmen um. Diese hätten sich in der Vergangenheit bewährt.

Geändert wird auch die Abfallverordnung. Seit 2019 sind Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen für die Entsorgung ihrer Abfälle selbst verantwortlich. Nicht klar geregelt war bislang der Abfall von Verwaltungen, die gemäss Gesetz keine Unternehmen sind. Ist der Abfall punkto Menge und Inhaltsstoff mit jenem von Haushalten vergleichbar, wird er ab April ebenfalls als Siedlungsabfall klassiert.

Als letzte Änderung hat der Bundesrat für sieben weitere Chemikalien eine Meldepflicht für Exporte beschlossen. Sechs Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln und eine Industriechemikalie sind ab 2021 einer Ausfuhrmeldepflicht unterstellt. Die Chemikalien sind laut Mitteilung in der Schweiz verboten und unterliegen strengen Einschränkungen.

veröffentlicht: 12. Februar 2020 11:03
aktualisiert: 12. Februar 2020 11:44
Quelle: CH Media

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