Bundesrat weitet Maskentragpflicht auf Flugzeuge aus
(sku) Die Swiss führte die Maskentragpflicht bereits im Juli ein. Nun folgt auch der Bundesrat. Wie er am Mittwoch mitteilt, müssen Reisende fortan in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs eine Maske tragen — dies gilt für Züge, Strassenbahnen, Busse, Schiffe, Seilbahnen und neu auch für Flugzeuge. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder vor ihrem zwölften Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.
Weiter hält der Bundesrat fest, dass ab Samstag alle Personen von einer Quarantänepflicht ausgenommen seien, deren Tätigkeit zwingend notwendig sei für die Aufrechterhaltung der diplomatischen und konsularischen Beziehungen der Schweiz.