Bundesrat will E-Voting zulassen

19.12.2018, 14:52 Uhr
· Online seit 19.12.2018, 13:40 Uhr
Die Versuchsphase zur elektronischen Stimmabgabe läuft seit 2004. Trotz weit verbreiteter Skepsis will der Bundesrat das E-Voting nun im ordentlichen Betrieb zulassen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Anzeige

Damit soll E-Voting neben der Stimmabgabe an der Urne und der brieflichen Stimmabgabe zugelassen werden. Die wichtigsten Grundsätze für ein vertrauenswürdiges elektronisches Stimmverfahren will der Bundesrat im Bundesgesetz über die politischen Rechte regeln.

Fehler sollten vom System bemerkt werden

Dazu gehört die vollständige Verifizierbarkeit des elektronischen Wahl- und Abstimmungsprozesses unter Wahrung des Stimmgeheimnisses. Vollständige Verifizierbarkeit bedeutet, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen von der Stimmabgabe bis hin zur Ergebnisermittlung dank unabhängiger Mittel erkannt werden können.

Die Stimmberechtigten müssen zuverlässig nachvollziehen können, dass die Stimme gemäss ihrem Willen übertragen und registriert wurde. Das wird aktuell mit individuellen Prüfcodes sichergestellt, die per Post zugestellt werden. Anhand von kryptografischen Beweisen muss nachweisbar sein, dass alle gültig registrierten Stimmen korrekt im Ergebnis berücksichtigt wurden.

Forderung nach Transparenz des Systems

Eine weitere Anforderung ist die Transparenz des Systems für die elektronische Stimmabgabe und der betrieblichen Abläufe, insbesondere die Offenlegung des Quellcodes. Die Kantone, die die elektronische Stimmabgabe ermöglichen wollen, brauchen eine Bewilligung des Bundesrats.

Dafür müssen das System und der Betrieb zertifiziert sein. Die Kantone werden verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit E-Voting laufend zu beurteilen. Ausserdem müssen möglichst auch Stimmberechtigte mit einer Behinderung ihre Stimme selbstständig abgeben können.

E-Voting wird bereits in zehn Kantonen angeboten

Derzeit wird E-Voting in zehn Kantonen angeboten, in fünf davon sind nur Auslandschweizer Stimmberechtigte zugelassen. Weitere Kantone wollen die elektronische Stimmabgabe in den kommenden Monaten oder Jahren einführen. Im Juni 2018 war eine Expertengruppe zum Schluss gekommen, dass E-Voting mit vollständig verifizierbaren Systemen sicher und vertrauenswürdig angeboten werden kann. Die Post will demnächst ein solches System zur Verfügung stellen. Nach der Einstellung des Genfer Abstimmungsportals Ende November ist die Post der einzige Anbieter.

Der Bundesrat begründet die definitive Einführung von E-Voting in erster Linie mit der Digitalisierung. Wenn stets mehr Tätigkeiten elektronisch abgewickelt würden, müssten auch die Interaktionen mit staatlichen Stellen entsprechend ausgestaltet werden, schreibt er im Bericht zum Vorentwurf. E-Voting trage damit den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Der Bundesrat geht davon aus, dass es Jahre oder gar Jahrzehnte dauert, bis alle Stimmberechtigten elektronisch stimmen und wählen können.

Zahlreiche politische Hürden warten

Vor der Einführung des E-Voting als dritter ordentlicher Stimmkanal warten noch zahlreiche politische Hürden. Die Skepsis ist weit verbreitet. Zu den treibenden Kräften bei den Gegnern gehören die Nationalräte und IT-Experten Franz Grüter (SVP/LU) und Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Sie spannen mit dem Chaos Computer Club, Jungparteien und anderen Gruppierungen zusammen, die E-Voting als Risiko für die Demokratie sehen.

Gegner kritisieren Verwundbarkeit des Systems

Die Gegner sind sich einig, dass jedes elektronische Abstimmungssystem verwundbar ist. Der Chaos Computer Club hatte Anfang November eine Sicherheitslücke im Genfer E-Voting-System aufgedeckt. Ebenso bedrohlich ist es nach Ansicht der Gegner, wenn der Anschein erweckt wird, dass bei einem Urnengang nicht alles mit rechten Dinge zugegangen sein könnte.

Der Text einer Initiative für ein mindestens fünfjähriges Moratorium ist formuliert, die Initiative ist aber noch nicht lanciert worden. Das Volk entscheidet wahrscheinlich ohnehin: Gegen eine Gesetzesänderung kann das Referendum ergriffen werden. Auch über die Einführung von E-Voting in den Kantonen könnten die Stimmberechtigten entscheiden.

veröffentlicht: 19. Dezember 2018 13:40
aktualisiert: 19. Dezember 2018 14:52
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige