Schweiz

Chefjurist des Bundes verteidigt Notrecht des Bundesrates

30.05.2020, 10:47 Uhr
· Online seit 30.05.2020, 10:46 Uhr
Der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Martin Dumermuth, wehrt sich gegen den Vorwurf, dass der Bundesrat leichtfertig Notrecht ergriffen habe. Aus seiner Sicht war die Landesregierung dazu verpflichtet.
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(rwa) «Man unterstellt dem Bundesrat düstere Absichten, die es nicht gibt», sagte Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz, in einem am Samstag publizierten Interview mit der NZZ. Der Bundesrat habe nicht leichtfertig zu Notrecht gegriffen und werde das auch in Zukunft nicht tun. Der Chefjurist des Bundes hält die Debatte teilweise für überzogen.

Der Bundesrat sei zum Handeln schlicht gezwungen gewesen, auch weil das Parlament nicht präsent gewesen sei, betonte Dumermuth. Die Idee der Notverordnungskompetenz in der Verfassung bestehe ja gerade darin, dass der Staat in Notlagen handlungsfähig bleiben müsse.

Dumermuth verweist auch auf die UBS-Rettung. «Das Bundesgericht hat den Schutz der wirtschaftlichen Stabilität als Grund für Notrecht ausdrücklich anerkannt.» Weiter führt er auch gewichtige Stimmen in der Rechtslehre an. Diese erklärten sogar, der Bundesrat sei rechtlich verpflichtet gewesen, die Unterstützung zu beschliessen.

Keine Option ist für den Juristen, den Klimawandel gestützt auf Notrecht zu bekämpfen. Die Fragen der Klimapolitik müssten durch das Parlament entschieden werden. Notrecht wäre aus seiner Sicht nur denkbar, wenn etwa grosse Waldbrände ausbrechen würden und umgehend Entscheide nötig wären.

veröffentlicht: 30. Mai 2020 10:46
aktualisiert: 30. Mai 2020 10:47
Quelle: CH Media

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