Leben/Wissen

Chinesische Lungenkrankheit – Schweizer Spitäler sind gerüstet

20.01.2020, 18:08 Uhr
· Online seit 20.01.2020, 14:13 Uhr
Eine bislang unbekannte Lungenkrankheit fordert in China erste Todesopfer. Das Bundesamt für Gesundheit ist in Kontakt mit internationalen Organisationen, auf Flughafenkontrollen wird aber verzichtet.
Anzeige

(wap/dpo) Wie Radio SRF 1 am Montag berichtet, beschäftigt sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der mysteriösen Lungenkrankheit, an der im zentralchinesischen Wuhan bislang 62 Personen erkrankt sind. Gemäss den Behörden fänden zur Zeit Beratungen mit den Spitälern statt.

«Das BAG steht in ständigem Kontakt mit internationalen Organisationen sowie mit den zuständigen nationalen Stellen. Die Koordination der Überwachung aber auch allfälliger Massnahmen ist so gewährleistet», sagt Daniel Dauwalder, Mediensprecher beim BAG, auf Nachfrage von CH Media.

Im Moment würden besondere Kontrollen an Flughäfen nicht in Betracht gezogen, da es keine direkten Flüge aus Wuhan in die Schweiz gäbe, so Dauwalder. «Massnahmen bei Einreise an den Flughäfen würden nur dann Sinn machen, wenn diese in Europa koordiniert implementiert würden. Dies ist aktuell nicht der Fall.»

Damit Flughafenkontrollen aufgenommen würden, müsste sich das Risiko einer Einschleppung aufgrund der epidemiologischen Entwicklung deutlich erhöhen, wie Dauwalder erklärt. «Massnahmen müssten zudem verhältnismässig und aus Sicht der öffentlichen Gesundheit erfolgsversprechend sein.»

Falls eine Infektion auf Schweizer Boden stattfände, seien die Spitäler gemäss Dauwalder gerüstet: «Die Schweizer Spitäler verfügen über die notwendige Infrastruktur.»

Wie eine Einzelperson im Ernstfall behandelt werden müsste, könne jedoch erst im konkreten Fall beantwortet werden, weil sie von den Symptomen des Patienten abhänge. «Bis detailliertere Informationen zur Übertragung und zum Krankheitsverlauf vorliegen, würden die etablierten Vorgaben zur Abklärung und Behandlung von MERS-Fällen zur Anwendung kommen», sagt Dauwalder.

Damit weist der Mediensprecher auf ein vom BAG in 2014 publiziertes Bulletin zum «Middle East Respiratory Syndrom Coronavirus» (MERS-CoV) hin. Darin werden Vorsichtsmassnahmen und zusätzliche Massnahmen bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall einer MERS-CoV-Infektion zusammengefasst.

veröffentlicht: 20. Januar 2020 14:13
aktualisiert: 20. Januar 2020 18:08
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige