Schweiz

Wandfarbe und Kühltruhe: Das dürfen Mieter an der Wohnung verändern

Jurist im Interview

Das dürfen Mieter an der Wohnung verändern

27.08.2020, 15:03 Uhr
· Online seit 27.08.2020, 10:07 Uhr
Solange die Wohnung beim Auszug gleich aussieht wie beim Einzug, darf man als Mieter tun und lassen, was man will, richtig? Nicht ganz, erklärt der Jurist Thomas Oberle vom Schweizer Hauseigentümerverband.

Quelle: tele1

Anzeige

Ein Bild aufhängen oder ein Regal an die Wand dübeln, sei kein Problem, sagt der Jurist Thomas Oberle. Für gröbere Veränderungen brauche man rechtlich gesehen aber zuerst die Einwilligung des Vermieters.

Wer die Wand in einer neuen Farbe streichen oder ein neues Schloss anbringen will, ist verpflichtet, dies vorab mit dem Vermieter abzusprechen. Dies gilt auch für grössere Anschaffungen wie einen Pool oder eine Pergola, denn dort braucht es je nach Bestimmungen des Kantons gar eine Baubewilligung.

Auch eine unangemeldete Kühltruhe im Keller könnte im Haus zu Knatsch führen. Deshalb empfiehlt Oberle im Zweifelsfall einen eigenen Stromzähler.

Grundsätzlich gilt: Wer ein gutes Verhältnis zum Vermieter pflegt, kann in den eigenen vier Wänden tun und lassen, was er will. Stösst man allerdings mit seinen Umbauideen auf taube Ohren, muss man sich wohl oder übel dem Willen des Vermieters beugen – oder seine eigene Bleibe suchen.

(imü)

veröffentlicht: 27. August 2020 10:07
aktualisiert: 27. August 2020 15:03
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige