Das dürfen Mieter an der Wohnung verändern
Quelle: tele1
Ein Bild aufhängen oder ein Regal an die Wand dübeln, sei kein Problem, sagt der Jurist Thomas Oberle. Für gröbere Veränderungen brauche man rechtlich gesehen aber zuerst die Einwilligung des Vermieters.
Wer die Wand in einer neuen Farbe streichen oder ein neues Schloss anbringen will, ist verpflichtet, dies vorab mit dem Vermieter abzusprechen. Dies gilt auch für grössere Anschaffungen wie einen Pool oder eine Pergola, denn dort braucht es je nach Bestimmungen des Kantons gar eine Baubewilligung.
Auch eine unangemeldete Kühltruhe im Keller könnte im Haus zu Knatsch führen. Deshalb empfiehlt Oberle im Zweifelsfall einen eigenen Stromzähler.
Grundsätzlich gilt: Wer ein gutes Verhältnis zum Vermieter pflegt, kann in den eigenen vier Wänden tun und lassen, was er will. Stösst man allerdings mit seinen Umbauideen auf taube Ohren, muss man sich wohl oder übel dem Willen des Vermieters beugen – oder seine eigene Bleibe suchen.
(imü)