Gericht

Das sagen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Brian-Urteil

08.11.2023, 13:57 Uhr
· Online seit 08.11.2023, 11:21 Uhr
Brian wird trotz Verurteilung aus der Haft entlassen. Sein Anwaltsteam ist zufrieden damit, dass Brian eine Chance in Freiheit gewährt wird. Seitens Staatsanwaltschaft weist man auf die hohe Rückfallgefahr hin. Die Stimmen zum Urteil gibt es im Video.

Quelle: TeleZüri / Oliver Spieser / ZüriToday / Linus Bauer

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Nach dem Prozess stand nebst der Verteidigung auch der Anwalt von Brian vor die Medien, um Stellung zu nehmen. Er ist «selbstverständlich glücklich», dass sein Mandant frei kommt. «Und, dass wir das erste Mal in der Schweiz eine menschenrechtswidrige Haft festgestellt haben, welche es war.»

Das Bezirksgericht Dielsdorf hat Brian am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.  Am 10. November um 10 Uhr werde Brian aber aus der Sicherheitshaft entlassen, verfügte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der 28-Jährige kommt also bis auf Weiteres in Freiheit. Gemäss Urteil ist eine fortgesetzte Sicherheitshaft unverhältnismässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Obergericht und ans Bundesgericht gezogen werden.

Noch hängig ist zudem ein zweites Strafverfahren vor Obergericht. Dort wird das Urteil erst für Mitte oder Ende 2024 erwartet. Auch dort geht es um eine Freiheitsstrafe.

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Mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft verlangt

Das Bezirksgericht Dielsdorf verhängte am Mittwoch eine viel mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft verlangt. Diese hatte neun Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass dies nicht gerechtfertigt sei.

Beim schwersten neu angeklagten Delikt, einer versuchten schweren Körperverletzung, soll Brian eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen haben. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht Brian jedoch frei. Im aktuellen Prozess wurden Brian über 30 Delikte vorgeworfen, die er hinter Gittern begangen haben soll.

Schuldig gesprochen wurde er hingegen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Drohungen und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

(sda/joe)

veröffentlicht: 8. November 2023 11:21
aktualisiert: 8. November 2023 13:57
Quelle: ZüriToday

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